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[infowar.de] EINSATZ DES IMSI-CATCHERS DURCH STRAFPROZESSORDNUNG GEDECKT
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EINSATZ DES IMSI-CATCHERS DURCH STRAFPROZESSORDNUNG GEDECKT
Berlin: (hib/VOM) Der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers GA 090
ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die Strafprozessordnung
gedeckt. In ihrer Antwort (14/6885) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (14/6827) heißt es, gleichwohl werde geprüft, ob eine
"ausdrückliche Rechtsgrundlage" in der Strafprozessordnung geschaffen
werden soll.
Bei dem IMSI-Catcher handelt es sich nach Angaben der Liberalen um ein
technisches Gerät, mit dem unter anderem die Gerätenummer von
Mobiltelefonen festgestellt und der Benutzer somit eindeutig lokalisiert
werden kann.
Die Strafverfolgungsbehörden begründeten den Einsatz dieser Geräte
damit,
dass Tatverdächtige schwerer Straftaten zur Verschleierung ihre
Mobiltelefone und Telefonkarten häufig wechselten und somit auf Grund
immer
neuer Rufnummern von der Polizei kaum mehr zu überwachen seien.
Nach Darstellung der Regierung ist unstreitig, dass im Verlauf eines
Telefonats auch die Daten über den "Standort", an dem sich ein
Mobiltelefon
gerade befindet, nach der Strafprozessordnung erhoben werden dürfen.
Umstritten sei die Rechtslage jedoch, wenn das Handy lediglich aktiv
geschaltet ist, ein Telefongespräch aber nicht stattfindet.
--
Olivier Minkwitz_______________________________________
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