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[infowar.de] FR 25.10.01: D: Email-Uberwachung
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Auch E-Mails werden abgefangen
Regierung weitet Überwachung von Telekommunikation aus
Die Bundesregierung will mit einer neuen Verordnung die Internet-Kriminalität bekämpfen und das Abfangen von E-Mails ermöglichen. Das Kabinett billigte am Mittwoch Regelungen, mit denen nicht nur wie bisher Telefone, sondern auch alle anderen Telekommunikationsmittel abgehört werden können.
BERLIN , 24. Oktober (rtr/ap). Die Wirtschaft muss der neuen Verordnung zufolge die Voraussetzungen zur Überwachung der Telekommunikationsmittel schaffen und die Kosten für Umstellungen der Software tragen. Die Regelungen hatte die Bundesregierung bereits vor den Anschlägen in den USA am 11. September vorbereitet.
Bekämpft werden soll mit der Verordnung die Internet-Kriminalität, wie Kreditkartenbetrug, Verbrechen wie Kinderpornografie oder die Verbreitung extremistischer Parolen. Die Überwachung kann bei Verdacht bestimmter schwerer Straftaten duch den Richter angeordnet werden.
Deutsche Telekom-Branchenverbände wie Bitkom betonen, dass die Internet-Überwachung schwieriger als die Telefonüberwachung sei. So gebe es neben der Verschlüsselung von Daten auch die Möglichkeit, das Internet anonym zu nutzen, also keine verfolgbaren Spuren zu hinterlassen. Am wirkungsvollsten sei deshalb bei der Überwachung von Computer- und Telefonanschlüssen der einzelnen Nutzer anzusetzen und nicht beim Leitungsnetz oder einzelnen Einwahl-Knotenpunkten.
Dem Entwurf zufolge müssen nahezu ausschließlich die Besitzer der öffentlichen Leitungsnetze, die so genannten Carrier, für die Überwachung aufkommen. Dies betreffe in erster Linie die Deutsche Telekom, sagte Stefan Grosse vom Branchenverband Bitkom. Insgesamt kämen auf die Industrie Kosten in zweistelliger Millionen-Höhe zu. Bitkom bezeichnet den Entwurf als akzeptablen Kompromiss.
Nicht betroffen von der Verordnung sind kleine Netze mit unter 1000 Anschlüssen. Wer weniger als 10 000 Anschlüsse hat, bekommt dem Entwurf zufolge einen Vorlauf von 24 Stunden nach der richterlichen Anordnung, um etwa das Abfangen von Nachrichten eines Nutzers zu ermöglichen. Das Speichern von bereits verschickten Mails wird nicht vorgeschrieben.
Große Internet-Provider wie AOL sind laut Bitkom von der Verordnung kaum betroffen, da ihre Knotenpunkte nicht in Deutschland sind. Der Entwurf räumt den Betreibern zudem eine Anpassungsfrist bis Anfang 2005 ein.
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