Suche innerhalb des Archivs / Search the Archive All words Any words

[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[infowar.de] hib, 7.3.2002 KEINE AUSDRÜCKLICHE KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR VIDEOÜBERWACHUNG DURCH BGS



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
-------------------------------------------------------------

HEUTE IM BUNDESTAG, 07.03.2002
Inneres/Antwort
KEINE AUSDRÜCKLICHE KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR VIDEOÜBERWACHUNG DURCH BGS

Berlin: (hib/WOL)       Soweit der Amtssitz eines Verfassungsorgans,
eines Bundesministeriums oder
einer Grenzübergangsstelle durch den Bundesgrenzschutz (BGS) gesichert
wird, muss der Einsatz von
Videokameras nach dem BGS-Gesetz (BGSG) "erkennbar sein".
Eine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus dem BGSG jedoch
nicht, erklärt die Regierung
in der Antwort (14/8263) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8110).
Danach geht das BGSG als
Spezialgesetz vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Frage, wann
eine Videoüberwachung
"erkennbar" ist, sei für jeden Einzelfall gesondert zu beantworten,
heißt es.
Dabei beschränke sich die nach dem BDSG erforderliche Erkennbarkeit
allerdings nicht auf den Umstand
der Beobachtung, sondern erstrecke sich auch auf die Identität der
verantwortlichen Stelle.

--

Olivier Minkwitz___________________________________________
Dipl. Pol., wissenschaftlicher Mitarbeiter
HSFK Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung
PRIF Peace Research Institute Frankfurt
Leimenrode 29 60322 Frankfurt a/M Germany
Tel +49 (0)69 9591 0422  Fax +49 (0)69 5584 81
Mobil   0172  3196 006
http://www.hsfk.de
minkwitz -!
- hsfk -
 de___________________________________________



---------------------------------------------------------------
Liste verlassen: 
Mail an infowar -
 de-request -!
- infopeace -
 de mit "unsubscribe" im Text.