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[infowar.de] CCC kritisiert Hackerverfolgung durch EU-Rahmenbeschluss



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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http://www.heise.de/newsticker/data/anw-02.05.02-007/

CCC kritisiert Hackerverfolgung durch EU-Rahmenbeschluss

Der Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme[1]
der
EU-Kommission stößt auf Unmut beim Chaos Computer Club (CCC[2]). Die
Kommission fordert darin eine EU-weite Angleichung der
Strafrechtsvorschriften im Zusammenhang mit Angriffen auf
Informationssysteme. Die EU-Mitgliedstaaten sollen demnach die
Angriffsformen Hacking, Denial-of-Service-Attacken und Viren künftig
einheitlich behandeln. Mit der koordinierten Vorgehensweise will die EU
eine "abschreckende Wirkung auf potenzielle Angreifer" erzielen. Der
Beschluss soll spätestens bis zum 31. Dezember 2003 in Kraft treten.

Der Sprecher des CCC, Andy Müller-Maguhn, bezeichnete den Vorschlag
gegenüber heise online als "gefährlichen Populismus". Als solcher sei er
abzulehnen: "Anstelle die technischen Probleme der vernetzten Systeme zu
lösen oder wenigstens durch Haftungsregulierung einen Leidensdruck auf
der
Seite derjenigen zu erzeugen, die daran etwas verändern können, erweckt
der
Entwurf den Eindruck, durch die Einführung von Gefängnissstrafen für
Hacker
und andere würden die Systeme sicherer."

Die zugrunde liegende Analyse der Gefährdungen sei "undifferenziert",
bemängelte Müller-Maguhn: "Die Kommission täte gut daran, zwischen
kritischen Infrastrukturen wie Energie-, Wasser-, Gasversorgung und
entsprechend lebensbedrohlichen Systemen wie der Gesundheitsversorgung
oder
Notrufsysteme sowie allgemeinen Kommunikationssystemen wie dem Internet
zu
unterscheiden."

Hacking drohe zu einer Erscheinungsform organisierter Kriminalität zu
werden, schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag. Hacker können
künftig
per Europäischem Haftbefehl gesucht und nach einheitlichen Strafen
verurteilt werden -- auch wenn sie Angriffe auf die IT-Systeme außerhalb
der EU unternommen haben.

Die Forderung einer Gefängnisstrafe für denjenigen, der beispielsweise
die
elektronische Netzinfrastruktur eines Krankenhauses lahmlegt,
bezeichnete
Müller-Maguhn als "verständlich". Doch gehöre es ebenso verboten, eine
kritische Infrastruktur wie die IT eines Krankenhauses, die im Falle
eines
Ausfalles Menschenleben kosten kann, an unsichere Netze wie dem Internet
anzuschließen.

Auch kritisierte der CCC-Sprecher, dass sich die von der Kommission
aufgeführten technischen Probleme in den möglichen Auswirkungen zum Teil
"dramatisch" unterscheiden: "Es ist uns schleierhaft, wie man ein
Website-Defacing beziehungsweise Web-Graffiti im selben Atemzug wie das
'Zerstören von Daten' nennen kann." Immerhin werde beim Strafmaß noch
zwischen vorsätzlichen, fahrlässigen sowie der Bereicherung dienenden
Delikten unterschieden.

Laut der vom britischen Industrieverband[3] durchgeführten Cybercrime
Survey 2001 stellen Hacker mit 45 Prozent die größte Tätergruppe dar,
gefolgt von ehemaligen Mitarbeitern (13 Prozent), organisierten
Kriminellen
(13 Prozent) und den derzeitigen Beschäftigten (11 Prozent). Es gebe
aber
"nur wenige verlässliche Statistiken" über das tatsächliche Ausmaß von
Computerkriminalität.

Mehr Details zum EU-Rahmenbeschluss in Telepolis: Hacker-Jagd in der
Europäischen Union[4] (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw[5]/c't)

Links in diesem Artikel:
 [1] http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/com2002_0173de01.pdf
 [2] http://www.ccc.de
 [3] www.cbi.org.uk
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12448/1.html
 [5] mailto:anw -!
- ct -
 heise -
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