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[infowar.de] Echelon innerstaatlich auch in der Schweiz



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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Momentan drehen wohl alle westlichen Geheimdienste und ihre Lobbyisten
auf Hochtouren. USA, UK, D, nun auch die Schweiz - so viele Nachrichten
wie in den letzten Tagen ueber erweiterte Abhoerbefugnisse habe ich noch
nie in so kurzer Zeit bekommen.
RB

http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/12714/1.html 

 Onyx für alle
 
 Nick Lüthi   12.06.2002 
 
 Schweizer Bürger werden nun auch von der Armee belauscht 
 
 Informationen, die von der Schweizer Armee mit dem 
Satellitenhorchsystem "Onyx" aus dem Äther gefischt werden, dürfen nun 
auch vom Inlandnachrichtendienst weiter bearbeitet werden. Mit einer 
entsprechenden Gesetzesanpassung wurde legalisiert, was bereits Praxis 
ist. 
 
 Im Prinzip gibt es in der Schweiz eine strikte Arbeitsteilung zwischen 
dem beim Bundesamt für Polizei angesiedelten Inlandnachrichtendienst 
[1]DAP (Dienst für Analyse und Prävention) und den beiden militärischen 
Geheimdiensten ( [2]militärischer und [3]strategischer 
Nachrichtendienst). Letztere haben sich auf die Beschaffung von 
"sicherheitspolitisch relevanten Informationen über das Ausland" zu 
beschränken ( [4]Schweiz testet Satellitenabhörsystem). Die beiden 
Kammern des [5]Parlaments haben diese Arbeitsteilung nun aufgeweicht. 
Gemäss Artikel 99, Absatz 2bis des neuen [6]Militärgesetzes dürfen die 
militärischen Dienste auch "Informationen über Personen in der Schweiz, 
die bei Gelegenheit (...) anfallen und die für die innere Sicherheit 
oder die Strafverfolgung von Bedeutung sein können, dem Bundesamt für 
Polizei weiterleiten." Konkret bedeutet dies, dass solche 
"Zufallsfunde", die aus dem Abhören der satellitengestützten 
Kommunikation gewonnen werden, legal auch vom Dienst für Analyse und 
Prävention DAP ausgewertet werden dürfen. Damit erhält der 
Inlandnachrichtendienst Informationen, die er selbst nicht beschaffen 
dürfte. Zum Abhören von Telefon-, Mobil-, Fax- und 
Internetkommunikation im Inland ist gemäß [7]BÜPF (Bundesgesetz 
betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) eine 
richterliche Genehmigung erforderlich, zudem wird das einheimische 
Lauschen auf Delikte beschränkt, die in einem abschliessenden Katalog 
definiert sind. 
 
 Während der Debatte im Nationalrat versuchte Verteidigungsminister 
Samuel Schmid die von linker Seite geäußerten datenschutzrechtlichen 
Bedenken zu zerstreuen und behauptete, es gehe nicht darum, "dass der 
strategische Nachrichtendienst jetzt plötzlich Inlandaufklärung macht." 
Ein bisschen eleganter und vor allem präziser als der wortkarge 
Minister versuchte der christlich-demokratische Abgeordnete Guido Zäch 
die Vermischung von zivilen und militärischen Aufgaben zu 
rechtfertigen: "Es geht nicht um die systematische Erfassung von Daten, 
sondern lediglich um den Austausch von Informationen, die bei der 
Arbeit angefallen sind." Zentrales Motiv war auch in dieser Debatte der 
11. September 2001. Man wolle mit diesem Gesetzesartikel eben genau 
verhindern, dass der eine Dienst nicht wisse, was der andere tut, so 
wie dies mit FBI und CIA in den USA der Fall gewesen sei, hieß es unter 
anderem. Dieses Argument schien zu überzeugen, auf jeden Fall wurde die 
Gesetzesänderung zu Gunsten der Schlapphüte mit einer 
Zweidrittelmehrheit genehmigt. 
 
 Der aktuelle Parlamentsbeschluss ändert indes nur wenig an der 
herrschenden Praxis. Wie der Tagesanzeiger am Montag berichtete, 
behandelt die Abteilung Elektronische Kriegsführung (EKF) als 
Betreiberin des Lauschsystems Onyx bereits heute Anfragen des 
Inlandnachrichtendienstes. Verklausuliert hatte diese Kooperation 
bereits der frühere Verteidigungsminister Adolf Ogi bei der 
parlamentarischen Behandlung der Kredite für Onyx vor drei Jahren 
angetönt. Das System stehe der Bundespolizei (heute: DAP) 
"grundsätzlich nicht direkt zur Verfügung", hieß es damals. Zur Zeit 
befindet sich Onyx noch im Aufbau, den Vollbetrieb wird das System im 
kommenden Jahr aufnehmen. 
 
 Dem Kontrollorgan der militärischen Nachrichtendienste, der 
[8]Geschäftsprüfungsdelegation, stößt die mangelnde Transparenz schon 
seit einer Weile sauer auf. Insbesondere das Fehlen eines 
Kontrollkonzepts wird von der Parlamentariergruppe kritisiert. Bereits 
seit mehr als einem Jahr steht die Forderung nach einem solchen im 
Raum. Ein entsprechender Bericht hätte erstmals im vergangenen Herbst 
vorgelegt werden sollen, aufgrund fehlender Informationen aus dem 
Verteidigungsministerium musste die Geschäftsprüfungsdelegation den 
Termin auf Frühling 2002 verschieben. Nach Angaben von Philippe Schwab, 
dem Sekretär des Gremiums, könne im Herbst mit einem Kontrollkonzept 
gerechnet werden. Einige Fragen seien inzwischen geklärt, der heikelste 
Punkt allerdings, die Weitergabe von Onyx-Daten an den 
Inlandnachrichtendienst, bedürfe einer solideren gesetzlichen 
Grundlage, teilte Schwab Ende April mit. Inzwischen gibt es eine 
gesetzliche Grundlage. Nicht für die Kontrolle, sondern für das 
Weitermauscheln der Dienste nach altbewährter Manier. 
 
 Links 
 
 [1] http://www.bap.admin.ch/d/portrait/abteilun.htm#zwei
 [2] http://www.vbs.admin.ch/internet/GST/RENS/d/active.htm
 [3] http://www.vbs.admin.ch/internet/GS/snd/d/INDEX.HTM
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/4955/1.html
 [5] http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm
 [6] http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/901.pdf
 [7] http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_1.html
 [8] http://www.parlament.ch/afs/data/d/komm/d_komm_76.htm

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