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[infowar.de] Echelon innerstaatlich auch in der Schweiz
Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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Momentan drehen wohl alle westlichen Geheimdienste und ihre Lobbyisten
auf Hochtouren. USA, UK, D, nun auch die Schweiz - so viele Nachrichten
wie in den letzten Tagen ueber erweiterte Abhoerbefugnisse habe ich noch
nie in so kurzer Zeit bekommen.
RB
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/12714/1.html
Onyx für alle
Nick Lüthi 12.06.2002
Schweizer Bürger werden nun auch von der Armee belauscht
Informationen, die von der Schweizer Armee mit dem
Satellitenhorchsystem "Onyx" aus dem Äther gefischt werden, dürfen nun
auch vom Inlandnachrichtendienst weiter bearbeitet werden. Mit einer
entsprechenden Gesetzesanpassung wurde legalisiert, was bereits Praxis
ist.
Im Prinzip gibt es in der Schweiz eine strikte Arbeitsteilung zwischen
dem beim Bundesamt für Polizei angesiedelten Inlandnachrichtendienst
[1]DAP (Dienst für Analyse und Prävention) und den beiden militärischen
Geheimdiensten ( [2]militärischer und [3]strategischer
Nachrichtendienst). Letztere haben sich auf die Beschaffung von
"sicherheitspolitisch relevanten Informationen über das Ausland" zu
beschränken ( [4]Schweiz testet Satellitenabhörsystem). Die beiden
Kammern des [5]Parlaments haben diese Arbeitsteilung nun aufgeweicht.
Gemäss Artikel 99, Absatz 2bis des neuen [6]Militärgesetzes dürfen die
militärischen Dienste auch "Informationen über Personen in der Schweiz,
die bei Gelegenheit (...) anfallen und die für die innere Sicherheit
oder die Strafverfolgung von Bedeutung sein können, dem Bundesamt für
Polizei weiterleiten." Konkret bedeutet dies, dass solche
"Zufallsfunde", die aus dem Abhören der satellitengestützten
Kommunikation gewonnen werden, legal auch vom Dienst für Analyse und
Prävention DAP ausgewertet werden dürfen. Damit erhält der
Inlandnachrichtendienst Informationen, die er selbst nicht beschaffen
dürfte. Zum Abhören von Telefon-, Mobil-, Fax- und
Internetkommunikation im Inland ist gemäß [7]BÜPF (Bundesgesetz
betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) eine
richterliche Genehmigung erforderlich, zudem wird das einheimische
Lauschen auf Delikte beschränkt, die in einem abschliessenden Katalog
definiert sind.
Während der Debatte im Nationalrat versuchte Verteidigungsminister
Samuel Schmid die von linker Seite geäußerten datenschutzrechtlichen
Bedenken zu zerstreuen und behauptete, es gehe nicht darum, "dass der
strategische Nachrichtendienst jetzt plötzlich Inlandaufklärung macht."
Ein bisschen eleganter und vor allem präziser als der wortkarge
Minister versuchte der christlich-demokratische Abgeordnete Guido Zäch
die Vermischung von zivilen und militärischen Aufgaben zu
rechtfertigen: "Es geht nicht um die systematische Erfassung von Daten,
sondern lediglich um den Austausch von Informationen, die bei der
Arbeit angefallen sind." Zentrales Motiv war auch in dieser Debatte der
11. September 2001. Man wolle mit diesem Gesetzesartikel eben genau
verhindern, dass der eine Dienst nicht wisse, was der andere tut, so
wie dies mit FBI und CIA in den USA der Fall gewesen sei, hieß es unter
anderem. Dieses Argument schien zu überzeugen, auf jeden Fall wurde die
Gesetzesänderung zu Gunsten der Schlapphüte mit einer
Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Der aktuelle Parlamentsbeschluss ändert indes nur wenig an der
herrschenden Praxis. Wie der Tagesanzeiger am Montag berichtete,
behandelt die Abteilung Elektronische Kriegsführung (EKF) als
Betreiberin des Lauschsystems Onyx bereits heute Anfragen des
Inlandnachrichtendienstes. Verklausuliert hatte diese Kooperation
bereits der frühere Verteidigungsminister Adolf Ogi bei der
parlamentarischen Behandlung der Kredite für Onyx vor drei Jahren
angetönt. Das System stehe der Bundespolizei (heute: DAP)
"grundsätzlich nicht direkt zur Verfügung", hieß es damals. Zur Zeit
befindet sich Onyx noch im Aufbau, den Vollbetrieb wird das System im
kommenden Jahr aufnehmen.
Dem Kontrollorgan der militärischen Nachrichtendienste, der
[8]Geschäftsprüfungsdelegation, stößt die mangelnde Transparenz schon
seit einer Weile sauer auf. Insbesondere das Fehlen eines
Kontrollkonzepts wird von der Parlamentariergruppe kritisiert. Bereits
seit mehr als einem Jahr steht die Forderung nach einem solchen im
Raum. Ein entsprechender Bericht hätte erstmals im vergangenen Herbst
vorgelegt werden sollen, aufgrund fehlender Informationen aus dem
Verteidigungsministerium musste die Geschäftsprüfungsdelegation den
Termin auf Frühling 2002 verschieben. Nach Angaben von Philippe Schwab,
dem Sekretär des Gremiums, könne im Herbst mit einem Kontrollkonzept
gerechnet werden. Einige Fragen seien inzwischen geklärt, der heikelste
Punkt allerdings, die Weitergabe von Onyx-Daten an den
Inlandnachrichtendienst, bedürfe einer solideren gesetzlichen
Grundlage, teilte Schwab Ende April mit. Inzwischen gibt es eine
gesetzliche Grundlage. Nicht für die Kontrolle, sondern für das
Weitermauscheln der Dienste nach altbewährter Manier.
Links
[1] http://www.bap.admin.ch/d/portrait/abteilun.htm#zwei
[2] http://www.vbs.admin.ch/internet/GST/RENS/d/active.htm
[3] http://www.vbs.admin.ch/internet/GS/snd/d/INDEX.HTM
[4] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/4955/1.html
[5] http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm
[6] http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/901.pdf
[7] http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_1.html
[8] http://www.parlament.ch/afs/data/d/komm/d_komm_76.htm
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