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[infowar.de] REGIERUNG: nicht abhören bei bestechungverdacht
Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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heute im bundestag (hib)
Recht/Unterrichtung
REGIERUNG: BEI VERDACHT AUF VORTEILSGEWÄHRUNG UND -ANNAHME NICHT ABHÖREN
Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung spricht sich gegen den
Vorschlag des Bundesrates aus, den
Katalog der Straftaten, bei denen eine Überwachung und Aufzeichnung der
Telekommunikation der
Verdächtigen nach der Strafprozessordnung erlaubt ist, um die
Vorteilsgewährung und -annahme zu
erweitern. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung
(14/9258) hervor.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum
Gesetzentwurf der Regierung zur
Ausführung des zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen
über den Schutz der finanziellen
Interessen der EU (14/8998) begründet sie ihre Ablehnung damit, zunächst
die Ergebnisse des im Auftrag
des Bundesjustizministeriums zurzeit erarbeiteten Gutachtens zur
Notwendigkeit und Erfolgseignung
heimlicher Ermittlungsmaßnahmen abwarten zu wollen. Auch die vom
Bundesrat vorgeschlagene
Kronzeugenregelung für Bestechungsdelikte wird von der Regierung
abgelehnt. Zur Begründung verweist
sie auf die bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes
zur Ergänzung der
Kronzeugenregelungen im Strafrecht (14/5938) dargelegten grundsätzlichen
Bedenken gegen immer weitere
bereichsspezifische Kronzeugenregelungen. Darin hatte sie die Ansicht
vertreten, solche Regelungen
ermöglichten keine sachgerechte und praxisgerechte Handhabung und es
werde dadurch die Frage
aufgeworfen, nach welchen Kriterien in einigen Bereichen Regelungen
vorgesehen werden, in anderen aber
nicht. In der Begründung des Bundesrates zu seinem Vorschlag hieß es,
dass effektive Strafverfolgung
nur möglich sei, wenn in die konspirativen Beziehungsgeflechte
eingedrungen werde.
Keine Einwände erhob der Bundesrat laut Unterrichtungen durch die
Bundesregierung (14/9207, 14/9208)
gegen die von ihr vorgelegten Gesetzentwürfe zu dem zweiten Protokoll
vom 19. Juni 1997 zum
Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessender
Europäischen Gemeinschaften (14/9002) und
zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der
Bestechung, an der Beamte der
Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union beteiligt sind (14/8999).
Diese Gesetzentwürfe haben die Bekämpfung der Korruption innerhalb der
EU zum Ziel und sehen vor,
Bestechungshandlungen unter Strafe zu stellen, an denen nationale oder
EU-Beamte beteiligt sind.
--
Olivier Minkwitz___________________________________
Dipl. Pol.
HSFK Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung
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