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[infowar.de] EU-Justizminister legen Hackern und Virenschreiberndie Daumenschrauben an
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EU-Justizminister legen Hackern und Virenschreibern die Daumenschrauben
an
03.03.2003 um 11:12 Uhr
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die EU-Justizminister haben die Gesetzeslage
für Hacker und so genannte Cyber-Terroristen signifikant verschärft. Wer
sich unbefugt in Informationssysteme einklinkt, begeht nach der neuen
Rechtsprechung ein Delikt, das so bislang nicht per Gesetz als
abzustrafender Tatbestand festgehalten war. Außerdem erhöhten die
Minister das Strafmaß empfindlich. Die Vorschläge der EU-Justizminister
müssen jetzt noch das EU-Parlament passieren, um dann auch in die
nationale Rechtsprechung eingearbeitet zu werden.
Die Politiker einigten sich unter anderem darauf, dass Hacker und
Virenautoren bis zu fünf Jahre hinter Gitter kommen können.
Online-Kriminalität soll nach dem Beschluß der Minister einen
einheitlichen Strafkodex in Europa erhalten."Wir legen eine gemeinsame
Definition und ein Strafmaß für Online-Kriminalität in allen 15
Mitgliedsstaaten fest", sagte Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz
und Inneres. Hacker ist nach dem harmonisierten EU-Strafrecht danach
jede Person, die sich rechtswidrig Zugang zu Informationssystemen
verschafft. Als "rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme" werden
Angriffe auf Dienste oder Verbreitung von Viren bezeichnet. Kann eine
solche Tat in Zusammenhang mit organisierter Kriminalität gebracht
werden, setzen die Minister das Strafmaß auf zwei bis maximal fünf Jahre
an. In weniger schweren Fällen können Delinquenten ein bis drei Jahre in
Haft kommen.
Die Europäische Kommission hatte zuvor einen Rahmenbeschluss des Rates
über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet. "In den
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es
den Strafverfolgungs- und Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen
gegen Informationssysteme zu verfolgen“, so Vitorino. Die
vereinheitlichte Rechtsprechung soll auch der Tatsache Rechnung tragen,
dass Hackerattacken und Virenangriffe grenzüberschreitend sind. Hier
mußte, so die Politiker, durch eine harmonisierte Rechtsprechung die
Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative gewährleistet werden.
Weitere Hausaufgaben bekamen die einzelnen Länder insofern, als sie
aufgefordert wurden, ihre Behörden mit geeigneten
Strafverfolgungswerkzeugen auszustatten. (jm)
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