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[infowar.de] Von der Luftwaffe beim Kiffen erwischt



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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Von der Luftwaffe beim Kiffen erwischt

http://www.nzz.ch/2004/05/23/il/page-article9M50A.html

Ferngesteuerte Aufklärungsflugzeuge der Armee filmen wahllos Privatautos
und Zivilpersonen

Man hört sie nicht und sieht sie selten: Unbemannte Flugzeuge der
Schweizer Armee machen Tag und Nacht Luftaufnahmen. Für die
eidgenössischen Datenschützer ist das problematisch.

Markus Häfliger

Die beiden Männer fuhren mit ihren Autos extra in den Wald. Zudem wurde
es
an jenem Abend früh dunkel. Doch weder die Dunkelheit noch der Wald
boten
den Männern Schutz; die hochempfindliche Wärmebildkamera an Bord des
kleinen Flugzeuges sah sie trotzdem. Mehr als 30 Kilometer entfernt
konnten die Operateure auf dem Militärflugplatz Emmen die Bewegungen der
zwei Männer auf dem Bildschirm live mitverfolgen. Und weil den Militärs
das nächtliche Stelldichein im Wald verdächtig vorkam, alarmierten sie
die
Polizei. Wenig später wurden die zwei Verdächtigen von einer Streife der
Kantonspolizei Luzern gestellt.

Das war am 6. Januar 2004 kurz vor 20 Uhr in der Gemeinde Altbüron. Die
Geschichte demonstriert erstens die Leistungsfähigkeit der
Aufklärungsdrohne ADS 95, eines der neusten technischen Gadgets der
Schweizer Armee. Zweitens belegt der Vorfall, dass die Armee mit diesen
Kleinflugzeugen wahllos Zivilpersonen filmt.
Keine Rechtsgrundlage

Pro Tag absolviert die Luftwaffe gemäss eigenen Angaben mit den
ferngesteuerten Drohnen ein bis vier Trainingsflüge. Tagsüber verfolgen
die Flugzeuge ihre Ziele mit einer Videokamera. Nachts zeichnet eine
Infrarotkamera die Motoren- bzw. Körperwärme von Autos oder Lebewesen
auf.
Die Bilder werden laut Luftwaffensprecher Jürg Nussbaum bis sechs Monate
lang aufbewahrt. Um die Kameraführung zu trainieren, sei es «am besten,
wenn man ein Objekt anvisiert und dann mit der Kamera dran bleibt»,
erläutert Nussbaum. Bei 80 Prozent der Zielobjekte handle es sich um
Fahrzeuge, der Rest seien Gebäude, Statisten oder ahnungslose
Zivilpersonen. In einer Flughöhe von rund 1500 Metern ist eine Drohne
praktisch nicht hörbar.

An jenem Dreikönigstag verfolgte eine Drohne ein Auto, das bei Altbüron
in
den Wald steuerte. Dass man dessen Fahrer wenig später mit einem anderen
Mann bei «verdächtigem Verhalten» beobachten konnte, sei «reiner
Zufall»,
sagt Nussbaum. Um das Verhalten «verdächtig» erscheinen zu lassen,
genügte
offenbar, dass sich zwei Männer um 20 Uhr im Wald aufhielten.

Die von den Drohnen gemachten Aufnahmen seien «problematisch», sagt
Daniel
Menna, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Sobald
Personen bestimmbar sind, fallen Videoaufnahmen unter das Kapitel
«Bearbeitung von Personendaten». Solche Daten dürfen von Bundesorganen
nur
mit einer gesetzlichen Grundlage bearbeitet werden.

Eine solche gibt es für die Drohnen- Flüge nicht und ist nach Ansicht
der
Luftwaffe auch nicht nötig. Es sei unmöglich, einen Menschen zu erkennen
oder eine Autonummer zu entziffern, erklärt Nussbaum und versichert:
«Wir
schauen niemandem in die Intimsphäre.» Dies befriedigt die Datenschützer
nicht. «Damit eine Person bestimmbar ist, muss sie nicht erkennbar
sein»,
sagt Menna. Eine Identifikation könne sich auch aus den Umständen
ergeben,
etwa aus dem Fahrziel.
Harte Auflagen für Polizei

Noch vor zwei Jahren erkannte das Verteidigungsdepartement VBS selber
ein
Datenschutzproblem. Als die Stadtpolizei Zürich im Jahre 2002 die
1.-Mai-
Demonstration mit einer Drohne überwachen wollte, machte das VBS strenge
Auflagen. So verpflichtete es die Polizei, den Persönlichkeitsschutz der
gefilmten Menschen zu gewährleisten und die Veranstalter der Kundgebung
zu
informieren. Schliesslich verzichtete die Polizei auf den Einsatz.

An Kurzsichtigkeit leiden die fliegenden Augen, wie die Drohnen genannt
werden, jedenfalls nicht. Bei Vorführungen in Emmen wird Interessierten
jeweils mit Stolz erklärt, Drohnen könnten aus 1500 Metern Höhe zirka 30
Zentimeter grosse Schriften lesen. Und am 6. Januar sah die Kamera
genug,
damit die Operateure die Polizei einschalteten. Die zwei Männer im Wald
sind damit wohl die Ersten in der Schweiz, die von einem Flugzeug auf
frischer Tat ertappt wurden. Als die Polizei die beiden wenig später
festhielt, stellte sich heraus, dass sie tatsächlich gegen das Gesetz
verstossen hatten: Sie hatten Joints geraucht.



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