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[infowar.de] Re: ots: Koschyk/Göbel: Kalkulierter Verfassungsbruch bei BOS-Gesetz



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Subject:        	ots: Koschyk/Göbel: Kalkulierter Verfassungsbruch bei BOS-Gesetz
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Date sent:      	Mon, 27 Jun 2005 17:47:08 +0200

>
>
> Koschyk/Göbel: Kalkulierter Verfassungsbruch bei BOS-Gesetz
>
>    Berlin (ots) - Anlässlich der heute im Innenausschuss des
> Deutschen Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörung von
> Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesanstalt
> für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
> Sicherheitsaufgaben erklären der innenpolitische Sprecher der
> CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
> Berichterstatter Ralf Göbel MdB:
>
>    Die Anhörung der Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Errichtung
> einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben haben die bereits bestehenden
> verfassungsrechtlichen, vergaberechtlichen und kartellrechtlichen
> Bedenken deutlich verstärkt.
>
>    Der Gesetzesentwurf ist fehler- und mangelhaft; es handelt sich um
> ein "Rumpfgesetz zum Rumpfnetz". Angesichts der in der Anhörung
> angesprochenen ernsthaften Verstöße gegen verfassungsrechtliche
> Grundsätze darf das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden.
>
>    Unstreitig ist, dass alle Beteiligten die schnelle Einführung des
> Digitalfunks für BOS anstreben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte
> bereits im Jahr 2003 einen entsprechenden Antrag im Deutschen
> Bundestag gestellt. Die Anhörung hat nun aber ergeben, dass das
> fehlerhafte BOS-Gesetz gar nicht zu einer Beschleunigung der
> Einführung des Digitalfunks beiträgt; die Errichtung der
> Bundesanstalt für Digitalfunk für BOS ist im Übrigen für das
> Weiterbetreiben des Vergabeverfahrens nicht notwendig . Da die
> verfassungsmäßig gebotene Beteiligung der Bundesländer nicht erfolgt
> ist, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue vor.
> Unverzichtbar sind deshalb der Abschluss des Verwaltungsabkommens und
> der Satzung, da sonst aufgrund der fehlenden Mitwirkungsrechte keine
> Handlungsfähigkeit vorhanden ist. Darüber hinaus haben sich auch im
> Hinblick auf das Vergabeverfahren weitere Probleme ergeben. Es ist z.
> B. nicht geklärt, ob nach Errichtung der Bundesanstalt diese wirksam
> in das Vergabeverfahren eintreten kann.
>
>    Der vorgetragene Wunsch nach einer pragmatischen Betrachtung ohne
> Ansehen der rechtlichen Problematik und nach Beschleunigung durch
> Handlungsdruck trotz zugegebener Risiken vermag angesichts der
> gravierenden Rechtsmängel nicht zu überzeugen.
>
>    Darüber hinaus wird das Budgetrecht des Parlamentes aufgrund des
> Ausschlusses von wesentlichen Vorschriften der BHO ausgehöhlt.
>
>    Es ist deshalb dringend erforderlich, ein sorgfältig nach
> rechtsstaatlichen Grundsätzen erarbeitetes Gesetz zu verabschieden.
> Wie am 18.03.2005 im Beschluss der Innenministerkonferenz vereinbart,
> sollten zunächst Verwaltungsabkommen und Satzung geschlossen bzw.
> erlassen und dann die entsprechende BOS-Stelle errichtet werden.
>
>    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass ein
> verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht wird.
>
> Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
>
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Oliver Benjamin Hemmerle



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