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[infowar.de] Artikel: USA wollen Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungssdaten der EU
Nachfolgender Artikel bestätigt die alte Weisheit, daß vorhandene
Datensammlungen Begehrlichkeiten wecken. Beispiel in unserem Land ist
die Überlegung, Mautdaten zur Strafverfolgung zu nutzen. -THR-
Disclaimer: Dies ist keine Erklärung oder Veröffentlichung des
Auswärtigen Amtes. Meine hier ausgedrückte Meinung ist nicht
notwendigerweise identisch mit der offiziellen Linie der Bundesregierung
oder des Auswärtigen Amtes.
--- shnip ------------
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71831
08.04.2006 14:11
USA wollen Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungssdaten der EU
Die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon-
und Internet-Verbindungsdaten[1] hat noch vor ihrer Umsetzung in den
Mitgliedsstaaten Begehrlichkeiten auf der anderen Seite des Atlantiks
geweckt. Laut einem Protokoll über ein informelles Treffen zur inneren
Sicherheit zwischen hochrangigen EU-Vertretern und Mitgliedern der
US-Regierung Anfang März in Wien zeigte die amerikanische Seite dabei
Interesse daran, in den bald von Telekommunikationsanbietern in der EU
vorzuhaltenden Datenbergen schürfen zu dürfen. Die US-Teilnehmer hätten
zu erkennen gegeben, heißt es in dem von der britischen
Bürgerrechtsorganisation Statewatch[2] veröffentlichten Papier
(PDF-Datei[3]), dass man erwäge, "die einzelnen Mitgliedsstaaten zu
ersuchen, die auf der Basis der vor kurzem angenommen Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für sie zugänglich zu
machen".
Das Ansinnen ist brisant, da in Mitgliedsstaaten wie Deutschland im
Moment heftig über die Frage diskutiert wird[4], wer in welchen Fällen
Zugriff auf die sensiblen Verbindungs- und Standortdaten haben soll. Die
EU-Datenschutzbeauftragten haben gerade gefordert[5], die Informationen
nur Ermittlern zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung zu
stellen. Generell gaben Kritiker der Befürchtung Ausdruck, dass sich die
pauschale Überwachungsmaßnahme zu einem Fass ohne Boden entwickeln würde.
Die anwesenden Vertreter der EU-Kommission sowie der derzeitigen
österreichischen und der kommenden finnischen Ratspräsidentschaft hatten
dem Plan der US-Seite jedoch wenig entgegen zu setzen. Laut dem
Protokoll antworteten sie, dass die auf Vorrat gehaltenen
Telekommunikationsverbindungsdaten den USA im gleichen Rahmen zur
Verfügung stehen würden wie alle von bestehenden multilateralen
Strafverfolgungsabkommen erfassten Daten. Die Kommission wolle zu diesem
Thema, das am Rande von Gesprächen über gemeinsame Strategien zur
Bekämpfung der Nutzung des Internet durch Terroristen und andere
Extremisten zur Sprache kam, aber noch ein Expertentreffen durchführen.
In den USA selbst gibt es bislang keine Pflicht zur
Vorratsdatenspeicherung. Dortige Provider praktizieren stattdessen in
Absprache mit Ermittlern das "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem
Verbindungsdaten nur in konkreten Verdachtfällen für einen bestimmten
Zeitraum aufbewahrt werden.
Schwere Bedenken äußerten die US-Regierungsvertreter, die aus dem
Außen-, Heimatschutz- und Justizministerium stammten, über mögliche
negative Auswirkungen des geplanten EU-Rahmenbeschlusses[6] über den
Datenschutz im Bereich der inneren Sicherheit. Mit dem Gesetzesvorhaben
will Brüssel die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch
Strafverfolger gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass nur
berechtigte internationale Stellen und Drittländer für spezielle
rechtmäßige Zwecke auf vorhandene Informationen zugreifen können. Diese
müssen laut dem Entwurf selbst über einen "angemessenen Datenschutz"
verfügen. Dies geht den USA deutlich zu weit. Die EU-Präsidentschaft
versuchte die transatlantischen Gesprächspartner aber zu beruhigen, dass
bestehende Abkommen nicht von der neuen Gesetzgebung betroffen wären.
Zudem seien sich die Mitgliedsstaaten noch nicht einig, ob der auch als
Korrektiv für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedachte
Rahmenbeschluss überhaupt erforderlich sei.
Mit zur Sprache kam auch das heftig umstrittene Abkommen zwischen der EU
und den USA[7] zur Übergabe von Flugpassagierdaten. Hier lobte die
US-Delegation, dass zumindest bereits drei europäische Fluglinien die
begehrten Informationen über Reiseziele, verwendete Zahlungsformen oder
Essensvorlieben von sich aus im so genannten Push-Verfahren an die
US-Behörden weiterleiten. Die EU-Seite schnitt zudem das heikle Thema
an, dass der vom EU-Parlament angerufene Europäische Gerichtshof[8] das
Abkommen für rechtswidrig erklären oder zumindest einschränken könnte.
Auf derlei Spekulationen wollten sich die US-Gesandten nicht einlassen.
Man habe aber die Zoll- und Grenzschutzbehörde inzwischen darüber
aufgeklärt, für welche Zwecke die Passagierdaten eigentlich verwendet
werden dürfen.
Darüber hinaus erläuterten die EU-Vertreter Schutzmechanismen[9] wie die
"Basic"- und "Extended Access Control"-Techniken zur besseren
Absicherung der auf den neuen E-Pässen gespeicherten biometrischen
Daten. Sie betonten, dass für das Auslesen der verwendeten RFID-Chips
spezielle Gerätschaften erforderlich seien. Gleichzeitig wollte die
EU-Seite wissen, was es mit Plänen der USA zur Abnahme aller zehn
Fingerabdrücke[10] bei der Einreise in die USA im Rahmen des "US
Visit"-Programms[11] (United States Visitor and Immigrant Status
Indicator Technology) oder der Aufnahme in Pass- und Visa-Dokumente auf
sich habe. Die US-Delegation bestätigte, dass diese Möglichkeit
untersucht werde. Sie ließ aber auch durchblicken, dass es sich dabei um
ein Langzeitprojekt handle.
Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs-
und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder
Mobilfunknetz und beim Internetzugang anfallen, siehe den Artikel auf
c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der
Berichterstattung auf heise online):
* Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation[12]
(Stefan Krempl) /
(jk[13]/c't) (jk/c't)
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[8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/49649
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