Suche innerhalb des Archivs / Search the Archive All words Any words

[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[infowar.de] Dschihad-Aufruf im Internet laut Bundesgerichtshof nicht illegal



<http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/11586393/Dschihad-Aufruf-im-Internet-laut-Bundesgerichtshof-nicht>

Dschihad-Aufruf im Internet laut Bundesgerichtshof nicht illegal

28. April 2007 | 12:12

Das Werben für den «heiligen Krieg» im Internet ist nach Auffassung des
Bundesgerichtshofs (BGH) offenbar nicht strafbar. Wie das
Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet, stellt der BGH in einem
Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft fest, dass die Dschihad-Aufrufe
des in Deutschland verhafteten mutmaßlichen Al-Qaida-Unterstützers Ibrahim
R. nicht als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu werten
seien. Nach der Neufassung des Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches im
Jahr 2002 sei ein «Werben, das nicht auf personellen Zuwachs» für eine
Organisation, sondern als allgemeine «Sympathiewerbung» gedacht ist, nicht
mehr vom diesem Tatbestand erfasst.

Hamburg (ddp). Das Werben für den «heiligen Krieg» im Internet ist nach
Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) offenbar nicht strafbar. Wie das
Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet, stellt der BGH in einem
Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft fest, dass die Dschihad-Aufrufe
des in Deutschland verhafteten mutmaßlichen Al-Qaida-Unterstützers Ibrahim
R. nicht als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu werten
seien. Nach der Neufassung des Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches im
Jahr 2002 sei ein «Werben, das nicht auf personellen Zuwachs» für eine
Organisation, sondern als allgemeine «Sympathiewerbung» gedacht ist, nicht
mehr vom diesem Tatbestand erfasst. Der seit 1996 in Deutschland lebende
Iraker war im Oktober im niedersächsischen Georgsmarienhütte verhaftet
worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft
wirft ihm vor, durch das weltweite Verbreiten von Audio- und
Videobotschaften unter anderem von Terroristenführer Osama Bin Laden und
dessen Stellvertreter Ayman Al Zawahiri über das Internet in mehreren
Dutzend Fällen eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu
haben. "Nach bisheriger Erkenntnis wird in den dem Beschuldigten
zugerechneten Texten nur allgemein zum Dschihad» aufgerufen, zitiert das
Magazin aus dem Schreiben des BGH. Eine Werbung für eine Organisation sei
«nicht unmittelbar zu erkennen». R.'s Anwalt Klaus Rüther zeigte sich
gegenüber dem Magazin zuversichtlich, dass der Haftbefehl nun bald
aufgehoben wird. ddp/jas/ade

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: infowar -
de-unsubscribe -!
- infopeace -
de
For additional commands, e-mail: infowar -
de-help -!
- infopeace -
de