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[infowar.de] "mehr Ueberwachung!" - TELEPOLIS: Enfopol gedeiht



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http://www.telepolis.de/deutsch/special/enfo/7968/1.html 

 Enfopol gedeiht
 
 Florian Rötzer   26.06.2001 
 
 In einem neuen Papier fordern die europäischen Strafverfolger, dass 
sie unabhängig von der jeweiligen Technik jede denkbare Art der 
Telekommunikation in Echtzeit belauschen können 
 
 Einer Veröffentlichung zugänglich gemacht wurde über Cryptome am 
Wochenende das neueste Papier der EU Arbeitsgruppe Polizeiliche 
Zusammenarbeit, das bereits als Entschließung des Europäischen Rats 
formuliert ist. Thema des  Dokuments [0] mit der Bezeichnung ENFOPOL 55 
vom 20. Juni 2001 sind Richtlinien für die Überwachung der öffentlichen 
Telekommunikationsnetzwerke und - dienste. 
 
 
 
 Seit Jahren werden von den europäischen Strafverfolgungsbehörden im 
Rahmen von Enfopol technische Leitlinien für 
Telekommunikations-Abhörmaßnahmen in Form der International User 
Requirements (IUR) propagiert. Telepolis hatte 1998 die ersten Papiere 
der Arbeitsgruppe veröffentlicht. Wegen der damals entstandenen 
öffentlichen Kritik wurden die Enfopol-Pläne erst einmal auf Eis gelegt 
und schließlich reduziert in das Europäische Rechtshilfeabkommen 
eingebaut ( Enfopol-Pläne in Europäisches Rechtshilfeabkommen 
integriert [1]). 
 
 Für erneutes Aufsehen hatten kürzlich die von Statewatch vor den 
britischen Wahlen veröffentlichten neuen Papiere der Arbeitsgruppe 
gesorgt, die fordert, dass jede Kommunikation vom Telefon- oder 
Handygespräch bis hin zu Emails und allen Internetdaten mindestens 
sieben Jahre lange gespeichert werden soll ( Europäische Strafverfolger 
fordern die totale Telekommunikations-Überwachung [2]). Provider, 
Lobbyvereine und Datenschützer haben diese Pläne scharf kritisiert ( 
Widerstand gegen die neuen Enfopol-Überwachungspläne [3]). 
 
 Zu Beginn des neuen Dokuments mit der Bezeichnung Enfopol 55 wird zwar 
bekräftigt, dass bei der Einführung von Überwachungsmöglichkeiten das 
Recht des Einzelnen auf die Wahrung seiner Privatsphäre zu beachten 
sei, aber dann geht es nur noch darum, dass die Strafverfolger 
ungehinderten Zugriff auf "alle Arten der Telekommunikation" haben 
müssen, von ISDN über GPRS, UMTS, TETRA bis hin zu Email- oder 
Message-Diensten. Sinn des Entschlusses ist es offenbar, die 
Richtlinien so zu formulieren, dass die Anforderungen der 
Überwachungsmöglichkeiten unabhängig vom jeweiligen Stand der Technik 
formuliert werden, um nicht gleich wieder zu veralten. 
 
 So würden die Strafverfolgungsbehörden Zugang zu jeder 
 Telekommunikation und zu allen damit zusammenhängenden Anrufdaten 
( Call) benötigen, wozu die technischen Identifikationsmöglichkeiten 
gehören, aber auch Wohnort oder Adresse des Arbeitsplatzes oder 
Kreditkartendaten. Im Fall von Internetkommunikation müssen so zur 
Identifizierung beispielsweise IP-Adresse, Account-Nummer, Passwort, 
PIN-Nummer und Emailadresse den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt 
werden. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen auch dann den Zugang zur 
Telekommunikation, "wenn der Abgehörte zeitweise ein Netzwerk oder eine 
Telekommunikationseinrichtung benutzt". Das betrifft beispielsweise die 
Verwendung von Telefonkarten oder den Fernzugriff durch einen anderen 
Internetprovider. 
 
 Ganz entscheidend ist, dass die Strafverfolger Informationen "über den 
genauesten geographischen Ort" verlangen, die ein Netzwerk von einem 
Mobilteilnehmer besitzt. Das würde nicht nur geographische, sondern 
auch materielle und logische Informationen betreffen, wozu auch 
Einwählnetze für Internetprovider oder Rerouting gehören. Diese 
Informationen hätten die Strafverfolger gerne in einer "leicht 
verständlichen" Version. 
 
 Erforderlich sei natürlich die Möglichkeit zur ganztägigen 
Echtzeit-Überwachung, auch die mit einem Call verbundenen Daten sollten 
in Echtzeit den Strafverfolgern vorliegen. Dazu müssen die 
Netzbetreiber oder Internetprovider eine oder mehrere Schnittstellen 
einrichten, um die abgehörte Telekommunikation den Strafverfolgern 
zuzuleiten. Die Daten müssen in einem "allgemein erhältlichen Format" 
übermittelt werden, das einzeln festgelegt werden soll. 
 
 Sichergestellt werden müsse auch, dass die Belauschten nicht merken, 
dass sie abgehört werden. Keine Veränderung dürfe für sie bemerkbar 
sein. Die Netzbetreiber und Internetprovider sollen auch nicht 
mitteilen dürfen, ob, wie und wie oft bei ihnen abgehört wurde. Und 
wenn diese Telekommunikation komprimieren oder verschlüsseln, dann 
wollen die Strafverfolger einen Zugriff auf die unverschlüsselte 
Kommunikation. 
 
 Abgesehen vom ersten Satz, dass der Datenschutz beachtet werden müsse, 
spielt das Prinzip der Sparsamkeit bei der Erhebung ansonsten keine 
Rolle, die ja auch technisch berücksichtigt werden könnte. Wie immer - 
und offenbar ungetrübt durch Kritik - werden Maximalforderungen 
formuliert. 
 
  
 
 Links 
 
 [0] http://cryptome.org/eu-intercept.htm
 [1] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6515/1.html
 [2] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/7684/1.html
 [3] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/7709/1.html


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