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[infowar.de] DATENNETZKRIMINALITÄT FORDERT STRAFVERFOLGER UND SICHERHEITSBEHÖRDEN HERAUS



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....Die Antwort wollte ich mir ja mal durchlesen - die Drucksache ist
aber noch zu frisch, als das sie online wäre. Aber die Anfrage  der
CDU/CSU war eigentlich ja ganz gut formuliert - wer die wohl geschrieben
hat!?
Viele Grüsse,
Olivier


DATENNETZKRIMINALITÄT FORDERT STRAFVERFOLGER UND SICHERHEITSBEHÖRDEN
HERAUS
Inneres/Antwort auf Große Anfrage
Berlin: (hib/WOL)       Die internationale Dimension der
Datennetzkriminalität stellt eine völlig neue Herausforderung für die
Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6321) auf eine Große Anfrage der
CDU/CSU zum wirksamen Schutz vor Computerattacken (14/4173).
Da grenzüberschreitende Kriminalität durch nationale Maßnahmen nur
bedingt
erfolgreich bekämpft werden könne, bilde die Vorbereitung eines
Übereinkommens zur Datennetzkriminalität (Draft Convention on
Cyber-Crime)
auf der Ebene des Europarates einen besonderen Schwerpunkt.
Außerdem sei wegen des vielfältigen Handlungsbedarfs die Partnerschaft
von
Staat und Wirtschaft "gerade auf diesem Gebiet stark gefordert".
Als Rechtsbegriff stelle eine Computerattacke keine Kategorie dar. Laut
Antwort ist jedoch "unzweifelhaft", dass "Computerbetrug",
"Datenveränderung", "Computersabotage" oder "Ausspähen von Daten" unter
verschiedenen Tatbeständen des Gesetzes strafrechtlich erfasst und
geahnt
werden.
Für 1990 bis 1999 zeige die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei
Computerbetrug Aufklärungsraten zwischen 51,2 und 63,7 Prozent, bei
Computersabotage und Datenveränderung dagegen zwischen 30,9 und 57,6
Prozent aus.
Bei der Aufklärung des "Ausspähens von Daten" gebe es Werte zwischen
46,6
Prozent und 95 Prozent, während etwa die Aufklärung bei "Straftaten
gegen
Urheberrechtsbestimmungen" zwischen 85,8 und 97,2 Prozent erreiche.
Ähnlich erfolgreich sei die Aufklärung bei "Softwarepiraterie im
Privatbereich" mit Werten zwischen 87,4 und 99,3 Prozent oder bei der
Aufklärung "gewerbsmäßiger Softwarepiraterie" mit Werten von 92,1 bis
99,2
Prozent. Eine weiterführende Schadensstatistik leiste die PKS nicht, so
die
Regierung, zumal für Virenattacken und andere Computerangriffe keine
Meldepflicht bestehe.
Zudem könnten Daten mittels weit verbreiteter "Tools" ohne größeren
Aufwand
ausgespäht werden, wenn nicht ange-messene Sicherheitsvorkehrungen
getroffen würden.
Der Antwort zufolge ist vor allem die Wirtschaft gefordert, sichere
Systeme, Produkte und Kompo-nenten zur technischen Prävention zu
entwickeln
und anzubieten. So genannte CERTs (Computer Image Response Teams)
unterstützten bei Sicherheitsvorfällen oder leisteten Schwachstellen-
Analysen.
Darüber hinaus sei eine Task Force "Sicheres Internet" gebildet worden,
um
Art und Umfang von Bedrohungen festzustellen und Schäden für die
Informationsgesellschaft zu verringern. International bestehe auch im
Bereich des materiellen Strafrechts punktueller Ergänzungsbedarf,
erklärt
die Regierung.
Strafrechtlich besonders zu prüfen sei dabei die Fassung des unerlaubten

Zutritts zu Computersystemen (Hacking), das Ausspähen von Daten und das
unbefugte Erfassen und Aufzeichnen von Datenübertragungen. Ein weiterer
möglicher Straftatbestand könne auch das Inverkehrbringen von
Vorrichtungen
oder Programmen sein, die bestimmte Computerdelikte ermöglichen, so die
Regierung.

--

Olivier Minkwitz________________________________________________
Research Assistant & Founder of FoGIS
Center on Transatlantic Foreign and Security Policy Studies
Office: Free University Berlin  Room# 103  Ihnestr. 22  14195 Berlin
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