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[infowar.de] Reporter ohne Grenzen: USA organisieren Treibjagd im Internet



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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de.internet.com, 17.1.2002

http://de.internet.com/index.html?id=2011480&type=NL

Reporter ohne Grenzen: USA organisieren Treibjagd im Internet (1)

120 Tage nach den terroristischen Attentaten in den 
USA hat die Organisation "Reporter ohne Grenzen" 
heute einen Bericht über den Abbau demokratischer 
Rechte im Internet vorgelegt. Das Hauptaugenmerk 
richtet sich dabei auf die USA, wo sich neben dem 
legitimen Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen die 
Übergriffe auf die kollektiven und individuellen 
Freiheiten der Bevölkerung verstärken. 

Besonders beklagt der Bericht den Anspruch der USA 
als Weltpolizist: Im Rahmen des Gesetzes über den 
Kampf gegen den Terrorismus hat sich das 
US-Justizministerium das Recht, "Piraten" im Internet 
zu verfolgen, erteilt, gleichgültig, ob diese 
amerikanische Staatsbürger sind oder nicht, 
gleichgültig, ob sie auf amerikanischem Boden handeln 
oder jenseits des nationalen Territoriums der USA. Die 
Begründung der Behörden ist simpel: in dem Maß, in 
dem der überwiegende Teil der Internet-Kommunikation 
über die USA läuft, ist jeder zu verfolgen, der im 
Internet gegen die Gesetze der USA verstößt, denn die 
elektronischen "Delikte" laufen durch amerikanische 
"Leitungen".

Nach den USA, Kanada und Frankreich begann auch 
Großbritannien mit einer intensiven Überwachung des 
Web. Dem Beispiel aus Paris folgend verlängerte 
London den Zeitraum der Speicherung der Daten von 
Internet-Usern durch die Zugangs-Provider. Der 
Innenminister verkündete überdies, dass er davon 
ausginge, dass er das Recht habe, "online erfolgende 
Finanztransaktionen anzusehen oder private e-Mails zu 
kontrollieren".

Konkret entlässt das neue Gesetz die Polizei 
weitgehend aus der Pflicht, Maßnahmen durch einen 
Richter autorisieren zu lassen. Zum Handeln genügt 
das grüne Licht durch das Innenministerium oder einen 
höheren Beamten desselben. Derart drastische 
Maßnahmen provozieren Protest: die Zugangsprovider 
beabsichtigen die Verlagerung ihrer Server aus 
Großbritannien. (as)

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http://de.internet.com/index.html?id=2011481&type=NL

Reporter ohne Grenzen: USA organisieren Treibjagd im Internet (2)

Die intensive Überwachung von Internet und 
elektronischer Post ist ein Eckstein des 
Antiterrorgesetzes in Kanada. Vor der Verkündung 
dieses Gesetzes mussten die Behörden die Bürger und 
Bürgerinnen informieren, wenn oder dass diese 
überwacht wurden oder werden. Heute brauchen 
Polizei und Informationsdienste keine richterliche 
Genehmigung mehr für eine derartige Maßnahme und 
müssen sich auch den Bürgern gegenüber nicht mehr 
diesbezüglich verantworten.

Nach den Attentaten vom 11. September war auch die 
französische Regierung bemüht, schnell zu reagieren, 
und legte den Abgeordneten des Parlaments ein 
Maßnahmenpaket im Kampf gegen den Terrorismus vor. 
Dieses war nicht "maßgeschneidert", um auch die 
nebulösen Formen der terroristischen Bedrohung zu 
umfassen. Neue Bestimmungen ergänzten, hastig 
formuliert, einen bestehenden Gesetzestext, nämlich 
das Gesetz über die Informationsgesellschaft LSI (Loi 
sur la société de l?information). Das LSQ ist ein 
Rundumschlag geworden und umfasst zur 
gleichzeitigen Umsetzung dreizehn sogenannte 
"Antiterror"-Gesetzesänderungen. Dieses, von Kritikern 
sogar als für verfassungswidrig erachtete Gesetz über 
die Sicherheit im Alltag (LSQ ? Loi sur la sécurité 
quotidienne) schränkt die Meinungsfreiheit im Internet 
drastisch ein.

Neben den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der 
gesetzlichen Bestimmungen kritisieren die Gegner das 
Gesetz auch, weil es gemeines Recht und 
Antiterrorkampf miteinander verquickt. Die Kritik wird 
durch das Fehlen einer wirklichen Diskussion über seine 
Umsetzung genährt. Der Text passierte den Senat und 
die Nationalversammlung wie ein Brief auf dem 
Postweg. Kein Abgeordneter hatte den Mut, den 
Verfassungsrat anzurufen (was die Regel ist, wenn es 
um Gesetze mit verfassungsmäßig sensiblen 
Bestimmungen geht), damit sich dieser zur 
Rechtmäßigkeit des LSQ äußern könnte. (as)

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