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[infowar.de] Auch der BND will eigene Schnittstelle für die Netz-Überwachung



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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Hallo,

 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.02.02-005/
Kaum ist die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) am 22.
Januar in Kraft getreten, schon soll sie auch wieder geändert werden.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) scheint noch nicht ganz zufrieden
zu
sein, da er in der TKÜV bislang nicht berücksichtigt wurde. Was bei
der Novellierung des G-10-Gesetzes vom 28. Juni 2001 nicht zufrieden
stellend gelöst werden konnte, soll nun über eine Änderung der TKÜV
gelöst werden. Seit dem Frühjahr 2000 darf der BND neben dem
Satellitenverkehr auch den leitungsgebundenen
Telekommunikationsverkehr abhören. Dies bedeutet, dass auch er wie
die
Strafverfolger die von der TKÜV legalisierten
Überwachungsschnittstellen benutzen darf. Dabei muss der BND keine
Rufnummern oder andere Kennungen in einer Anordnung erfassen, da, so
die Begründung der Änderungsverordnung, bei der von ihm
durchgeführten
strategischen Fernmeldeüberwachung kein Personen- oder Anschlussbezug
gegeben ist. Hingegen zielt die Überwachung auf ein "regional
begrenztes Gebiet" und wertet "aus einer großen Menge verschiedenster
Sachverhalte einzelne" aus, "die sich hierfür auf Grund bestimmter
Merkmale qualifizieren". Die Ausfilterung mittels einer Wortbank ist
nur eine von mehreren hierbei angewandten Methoden. Der BND braucht
nun eine eigene Abhörschnittstelle, die die Betreiber bis zum 30.
Juni
2003 realisieren müssen. Wie diese aussehen soll, darüber spekulieren
derzeit die Experten in den betroffenen Unternehmen, aber auch im
Bundestag. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt in seiner
Begründung lediglich, dass der Betreiber eine "Kopie der über diesen
Übertragungsweg übermittelten Telekommunikation erstellen und dem
Bundesnachrichtendienst für die Übermittlung bereitstellen muss". Zum
Kostenaspekt heißt es in der Begründung: Da "nur verhältnismäßig
wenige technische Einrichtungen bei den Verpflichteten zum Einsatz
kommen", werde der Personal- und Mittelbedarf der Regulierungsbehörde
"nur gering belastet". Zusätzliche Kosten bei den Betreibern seien
überdies nicht nur durch die TKÜV-Änderung, sondern auch durch das
G-10-Gesetz bedingt. Da das Bundesverfassungsgericht es bislang als
Vorteil ansah, dass bei der strategischen Fernmeldekontrolle nur 10
Prozent der internationalen Telekommunikationen erfasst wurde, darf
der BND künftig auf festgelegten Übertragungswegen nur höchstens 20
Prozent überwachen. Doch beim paketvermittelten Internetverkehr ist
eine solche Regelung schwierig umzusetzen: Denn aus 20 Prozent der
IP-Pakete lässt sich unter Umständen noch keine ordentliche Nachricht
zusammensetzen. Offenbar, so vermuten nun Experten, will der
Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann
freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten. In der Begründung heißt es
dazu: "Die Einhaltung der in der Anordnung festgelegten Vorgabe,
welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung
stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf, obliegt dem
Bundesnachrichtendienst." Doch diese Lösung wäre wohl nicht im Sinne
des Bundesverfassungsgerichtes, das die Erfassung, nicht die
Auswertung begrenzte. Der Bundesnachrichtendienst glaubt jedoch
offenbar, dass dies über die entsprechenden Kontrollgremien überprüft
und damit auch rechtlich einwandfrei sei. Wie die Erfassung des
Internetverkehrs in der Praxis funktionieren soll, ist unklar. Anders
wie in Großbritannien, wo die Geheimdienste sich an einen zentralen
Auslandsknoten in London hängen können, sind die Auslandsknoten in
Deutschland dezentral organisiert. Ein Zentralrouter nach britischem
Vorbild wäre aber nicht nur aus Kapazitätsgründen, sondern auch aus
Sicherheitsgründen Unsinn. Vorerst scheint etwas Derartiges nicht
geplant zu sein, da eine Änderung der technischen Richtlinie, die die
Einzelheiten zur Gestaltung des Übergabepunktes festlegt, vorerst
nicht erforderlich ist - aber wohl im Bereich des Möglichen ist.
Ebenfalls ungeklärt ist immer noch die Frage, wie der
Bundesnachrichtendienst bei der Überwachung des Internetverkehrs im
leitungsgebundenen Verkehr ausschließen will, dass nicht auch der
deutschlandinterne Kommunikationsverkehr überwacht wird. Eine
Unterscheidung nach Top Level Domains ist nicht möglich, denn
schließlich können auch deutsche Unternehmen allgemein verfügbare
Domains wie bei der TLD .com benutzen. Bei einer entsprechenden
Anfrage der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke (Bundestagsdrucksache
14/5422) hatte die Bundesregierung lapidar auf "entsprechende
Vorkehrungen" hingewiesen (Bundestagsdrucksache 14/5621). (Christiane
Schulzki-Haddouti) / (jk/c't)

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bye,
Bodo

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