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[infowar.de] TELEPOLIS: Die wundersame Vermehrung der Zusatzprot...



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von Marcus Heitmann <Marcus -
 Heitmann -!
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Na da bin ich mal gespannt wie das Abhören und Entschlüsseln der 
Nachrichten von Terroristen funktionieren soll. Bekommt die EU nun ihr 
eigenes ECHELON? Ist schon toll wenn sich "Experten" treffen ...
Grüße
MH

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 Die wundersame Vermehrung der Zusatzprotokolle
 
 Florian Rötzer   21.02.2002 
 
 Kaum wurde das Cybercrime-Abkommen des Europarats verabschiedet, wird 
schon über ein Zusatzprotokoll gegen Rassismus und weiteres zum 
Überwachen und Entschlüsseln der Internetkommunikation von Terroristen 
ausgearbeitet 
 
 Ein wenig offener ist man beim Europarat geworden, nachdem man 
jahrelang im Geheimen am Cybercrime-Abkommen gearbeitet hatte, das im 
November des letzten Jahres beim Treffen in Budapest [1]verabschiedet, 
bislang aber noch von keinem der Mitgliedsländer ratifiziert wurde. 
Beschlossen wurde die Einrichtung eines Expertenkomitees, das ein 
Zusatzprotokoll zur Bekämpfung des Rassenhasses im Internet ausarbeiten 
soll, dessen dritte Version jetzt auf der Website des Europarats 
veröffentlicht wurde. Vorgesehen ist aber schon ein weiteres 
Zusatzprotokoll, das den Kampf gegen den Terrorismus im Internet 
erleichtern soll. 
 
 Beschlossen wurde im November auch die Einrichtung einer 
Multidisciplinary Group on international action against Terrorism ( 
[2]GMT), die bis zum 31.12.2002 bestehen und auf der Grundlage der 
gemeinsamen Beschlüsse und Abkommen die koordinierte Weiterentwicklung 
von Gesetzen vorantreiben soll. Die Gruppe tagt diese Woche in 
Straßburg. Auch hier wurden erstaunlich viele, wenn auch nicht alle 
Dokumente bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Arbeit und 
Kritik der Bürgerrechtsorganisationen hat hier trotz der schwierigen 
Zeiten für Transparenz Erfolge gehabt. Überarbeitet und erweitert soll 
unter anderem die European Convention on The Suppression of Terrorism 
aus dem Jahr 1977 werden, um eine enge Kooperation vor allem im 
Hinblick auf eine gemeinsame Definition des Straftatbestands und auf 
eine Auslieferung zu leisten. 
 
 Das Cybercrime-Abkommen ist vom "Europäischen Komitee zur 
Verbrechensproblematik" ( [3]CDPC) vor dem 11.9. verfasst worden. Es 
umfasst außer bestimmten Straftatbeständen der Crackerkriminalität, die 
man auch dem Cyberterrorismus zurechnen könnte, auch Maßnahmen, die die 
Strafverfolgung erleichtern sollen. Dazu wird Befugnis der 
Sicherheitsbehörden erweitert, die Internetkommunikation in Echtzeit 
abzuhören, der grenzüberschreitende Datenaustausch soll erleichtert und 
Vorkehrungen müssen getroffen werden, um eine Vorratsspeicherung der 
Verbindungsdaten zu gewährleisten. 
 
 Zwar wollten bereits viele europäische Länder sowie die 
Parlamentarische Versammlung des Europarats und die Europäische 
Kommission auch die Verbreitung von Rassenhass im Internet mit 
aufnehmen. Das ist aber vor allem am Widerstand der USA, aber auch von 
anderen Ländern gescheitert, die darin die verfassungsrechtlich 
geschützte Meinungsfreiheit gefährdet sehen. Um die Verabschiedung des 
Abkommens nicht noch weiter hinauszuschieben, sollte die 
"Kriminalisierung von Akten rassistischer oder fremdenfeindlicher 
Natur, die durch Computersysteme begangen werden", dann in einem 
Zusatzprotokoll vorgenommen werden, das von einer dafür eingerichteten 
Expertengruppe mit dem etwas umständlichen Namen Committee of Experts 
on the Criminalisation of Acts of Racist or Xenophobic Nature committed 
through Computer Networks, kurz: [4]PC-RX, ausgearbeitet wird. 
 
 In der dritten, jetzt vorliegenden [5]Fassung der Expertengruppe 
werden unter "rassistischem oder fremdenfeindlichem Material", das 
verboten werden soll, alle geschriebenen Inhalte, alle Bilder oder alle 
anderen Darstellungen von Gedanken und Theorien" verstanden, die 
"Gewalttaten, Hass oder Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, 
der nationalen oder ethnischen Abstammung von Einzelnen oder einer 
Gruppe befürworten, für gut heißen oder dazu anstacheln". Als 
Straftatbestand soll Verfügbarmachung und die Verbreitung durch ein 
Computersystem oder die Herstellung solcher Materialien in einem 
Computersystem zur Verbreitung definiert werden, wenn dies "absichtlich 
und ohne Recht" geschieht. Auch die Androhung einer ernsten Straftat 
über ein Computersystem oder die Beteiligung an Aktivitäten, die es 
einer fremdenfeindlichen oder rassistischen Gruppe erleichtern, die 
festgelegten Straftaten zu begehen, soll bestraft werden können. Zudem 
wird gewünscht, auch die Ableugnung oder Rechtfertigung von 
rassistischen oder fremdenfeindlichen Verbrechen unter Strafe zu 
stellen. Ausgearbeitet werden soll das Zusatzprotokoll bis zum 30. 
April. Nach [6]Henrik W. K. Kaspersen, dem Vorsitzenden des 
Expertengremiums, könnte es dann in der zweiten Hälfte des Jahres noch 
verabschiedet werden. 
 
 Natürlich musste seine Zeit auch der 11.9. zur Legitimation des Kampfs 
gegen den Rassismus herhalten. Die Anschläge hätten gezeigt, "dass 
rassistische Meinungen zu einer Tat von schrecklichem Ausmaß werden 
können. Daher muss die moderne Technologie Sicherheitsvorkehrungen 
besitzen, wozu das Verbot von Hassmeinungen im Internet gehört." Doch 
schon im Dezember dachte man sich offensichtlich, dass man, wenn man 
schon ein Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Abkommen hinzufügt, auch noch 
ein weiteres anhängen könnte, um besser explizit gegen Terroristen 
vorgehen zu können. So wurde am 6. Dezember 2001 das CDPC vom 
Ministerrat [7]aufgefordert, den Aufgabenbereich des PC-RX im Hinblick 
auf die Abfassung eines "zweiten" Zusatzprotokolls zum 
Cybercrime-Abkommen zu erweitern, "um auch terroristische Botschaften 
und deren Entschlüsselung" abzudecken. Die diese Woche tagende GMT soll 
bis zum 30. April dazu einen Vorschlag einbringen. 
 
 Wie [8]Wired von Peter Csonka, dem Leiter der Abteilung für 
Wirtschaftskriminalität des Europarats erfahren hat, soll dieses zweite 
Zusatzprotokoll das Vorgehen behandeln, "wie die Kommunikation zwischen 
Terroristen erkannt, herausgefiltert und verfolgt" werden soll. Recht 
viel mehr ist darüber allerdings nicht zu erfahren, sondern soll wohl 
erst einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. 
 
 Links 
 
 [1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11083/1.html
 [2] 
http://www.coe.int/T/E/Legal_affairs/Legal_co-operation/Fight_against_te
rrorism/default.asp
 [3] http://www.legal.coe.int/cdpc/CDPCMandatE.asp
 [4] 
http://www.coe.int/T/E/Communication%5Fand%5FResearch/Press/Themes%5FFil
es/Cybercrime/e_MandatComiteProtXen.asp#TopOfPage
 [5] 
http://www.legal.coe.int/economiccrime/cybercrime/AvProjetProt2002E.pdf
 [6] 
http://www.coe.int/T/E/Communication_and_Research/Press/Themes_Files/Cyb
ercrime/e_InterviewKaspersen.asp
 [7] http://cm.coe.int/stat/E/Decisions/2001/776/d01_6.htm
 [8] http://www.wired.com/news/print/0,1294,50529,00.html
 
 Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/11893/1.html 
 
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