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Na da bin ich mal gespannt wie das Abhören und Entschlüsseln der
Nachrichten von Terroristen funktionieren soll. Bekommt die EU nun ihr
eigenes ECHELON? Ist schon toll wenn sich "Experten" treffen ...
Grüße
MH
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Die wundersame Vermehrung der Zusatzprotokolle
Florian Rötzer 21.02.2002
Kaum wurde das Cybercrime-Abkommen des Europarats verabschiedet, wird
schon über ein Zusatzprotokoll gegen Rassismus und weiteres zum
Überwachen und Entschlüsseln der Internetkommunikation von Terroristen
ausgearbeitet
Ein wenig offener ist man beim Europarat geworden, nachdem man
jahrelang im Geheimen am Cybercrime-Abkommen gearbeitet hatte, das im
November des letzten Jahres beim Treffen in Budapest [1]verabschiedet,
bislang aber noch von keinem der Mitgliedsländer ratifiziert wurde.
Beschlossen wurde die Einrichtung eines Expertenkomitees, das ein
Zusatzprotokoll zur Bekämpfung des Rassenhasses im Internet ausarbeiten
soll, dessen dritte Version jetzt auf der Website des Europarats
veröffentlicht wurde. Vorgesehen ist aber schon ein weiteres
Zusatzprotokoll, das den Kampf gegen den Terrorismus im Internet
erleichtern soll.
Beschlossen wurde im November auch die Einrichtung einer
Multidisciplinary Group on international action against Terrorism (
[2]GMT), die bis zum 31.12.2002 bestehen und auf der Grundlage der
gemeinsamen Beschlüsse und Abkommen die koordinierte Weiterentwicklung
von Gesetzen vorantreiben soll. Die Gruppe tagt diese Woche in
Straßburg. Auch hier wurden erstaunlich viele, wenn auch nicht alle
Dokumente bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Arbeit und
Kritik der Bürgerrechtsorganisationen hat hier trotz der schwierigen
Zeiten für Transparenz Erfolge gehabt. Überarbeitet und erweitert soll
unter anderem die European Convention on The Suppression of Terrorism
aus dem Jahr 1977 werden, um eine enge Kooperation vor allem im
Hinblick auf eine gemeinsame Definition des Straftatbestands und auf
eine Auslieferung zu leisten.
Das Cybercrime-Abkommen ist vom "Europäischen Komitee zur
Verbrechensproblematik" ( [3]CDPC) vor dem 11.9. verfasst worden. Es
umfasst außer bestimmten Straftatbeständen der Crackerkriminalität, die
man auch dem Cyberterrorismus zurechnen könnte, auch Maßnahmen, die die
Strafverfolgung erleichtern sollen. Dazu wird Befugnis der
Sicherheitsbehörden erweitert, die Internetkommunikation in Echtzeit
abzuhören, der grenzüberschreitende Datenaustausch soll erleichtert und
Vorkehrungen müssen getroffen werden, um eine Vorratsspeicherung der
Verbindungsdaten zu gewährleisten.
Zwar wollten bereits viele europäische Länder sowie die
Parlamentarische Versammlung des Europarats und die Europäische
Kommission auch die Verbreitung von Rassenhass im Internet mit
aufnehmen. Das ist aber vor allem am Widerstand der USA, aber auch von
anderen Ländern gescheitert, die darin die verfassungsrechtlich
geschützte Meinungsfreiheit gefährdet sehen. Um die Verabschiedung des
Abkommens nicht noch weiter hinauszuschieben, sollte die
"Kriminalisierung von Akten rassistischer oder fremdenfeindlicher
Natur, die durch Computersysteme begangen werden", dann in einem
Zusatzprotokoll vorgenommen werden, das von einer dafür eingerichteten
Expertengruppe mit dem etwas umständlichen Namen Committee of Experts
on the Criminalisation of Acts of Racist or Xenophobic Nature committed
through Computer Networks, kurz: [4]PC-RX, ausgearbeitet wird.
In der dritten, jetzt vorliegenden [5]Fassung der Expertengruppe
werden unter "rassistischem oder fremdenfeindlichem Material", das
verboten werden soll, alle geschriebenen Inhalte, alle Bilder oder alle
anderen Darstellungen von Gedanken und Theorien" verstanden, die
"Gewalttaten, Hass oder Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe,
der nationalen oder ethnischen Abstammung von Einzelnen oder einer
Gruppe befürworten, für gut heißen oder dazu anstacheln". Als
Straftatbestand soll Verfügbarmachung und die Verbreitung durch ein
Computersystem oder die Herstellung solcher Materialien in einem
Computersystem zur Verbreitung definiert werden, wenn dies "absichtlich
und ohne Recht" geschieht. Auch die Androhung einer ernsten Straftat
über ein Computersystem oder die Beteiligung an Aktivitäten, die es
einer fremdenfeindlichen oder rassistischen Gruppe erleichtern, die
festgelegten Straftaten zu begehen, soll bestraft werden können. Zudem
wird gewünscht, auch die Ableugnung oder Rechtfertigung von
rassistischen oder fremdenfeindlichen Verbrechen unter Strafe zu
stellen. Ausgearbeitet werden soll das Zusatzprotokoll bis zum 30.
April. Nach [6]Henrik W. K. Kaspersen, dem Vorsitzenden des
Expertengremiums, könnte es dann in der zweiten Hälfte des Jahres noch
verabschiedet werden.
Natürlich musste seine Zeit auch der 11.9. zur Legitimation des Kampfs
gegen den Rassismus herhalten. Die Anschläge hätten gezeigt, "dass
rassistische Meinungen zu einer Tat von schrecklichem Ausmaß werden
können. Daher muss die moderne Technologie Sicherheitsvorkehrungen
besitzen, wozu das Verbot von Hassmeinungen im Internet gehört." Doch
schon im Dezember dachte man sich offensichtlich, dass man, wenn man
schon ein Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Abkommen hinzufügt, auch noch
ein weiteres anhängen könnte, um besser explizit gegen Terroristen
vorgehen zu können. So wurde am 6. Dezember 2001 das CDPC vom
Ministerrat [7]aufgefordert, den Aufgabenbereich des PC-RX im Hinblick
auf die Abfassung eines "zweiten" Zusatzprotokolls zum
Cybercrime-Abkommen zu erweitern, "um auch terroristische Botschaften
und deren Entschlüsselung" abzudecken. Die diese Woche tagende GMT soll
bis zum 30. April dazu einen Vorschlag einbringen.
Wie [8]Wired von Peter Csonka, dem Leiter der Abteilung für
Wirtschaftskriminalität des Europarats erfahren hat, soll dieses zweite
Zusatzprotokoll das Vorgehen behandeln, "wie die Kommunikation zwischen
Terroristen erkannt, herausgefiltert und verfolgt" werden soll. Recht
viel mehr ist darüber allerdings nicht zu erfahren, sondern soll wohl
erst einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.
Links
[1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11083/1.html
[2]
http://www.coe.int/T/E/Legal_affairs/Legal_co-operation/Fight_against_te
rrorism/default.asp
[3] http://www.legal.coe.int/cdpc/CDPCMandatE.asp
[4]
http://www.coe.int/T/E/Communication%5Fand%5FResearch/Press/Themes%5FFil
es/Cybercrime/e_MandatComiteProtXen.asp#TopOfPage
[5]
http://www.legal.coe.int/economiccrime/cybercrime/AvProjetProt2002E.pdf
[6]
http://www.coe.int/T/E/Communication_and_Research/Press/Themes_Files/Cyb
ercrime/e_InterviewKaspersen.asp
[7] http://cm.coe.int/stat/E/Decisions/2001/776/d01_6.htm
[8] http://www.wired.com/news/print/0,1294,50529,00.html
Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/11893/1.html
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