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[infowar.de] Raserfahndung europaweit, mit Hilfe von Computern



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Rasterfahndung europaweit?

Jelle van Buuren   10.04.2002
Deutschland bringt Vorschlag bei EU ein, Rasterfahndung in allen
Mitgliedstaaten durchzuführen



Deutschland hat im Rat der Europäischen Union den Vorschlag
eingebracht, die Rasterfahndung auf ganz Europa auszudehnen. Das sei,
laut dem deutschen Vorschlag, der einzige Weg, Terrorismus
erfolgreich zu bekämpfen.
Der deutsche Vorschlag wurde Anfang März bei einem Treffen
hochrangiger Beamter des Ausschusses "Artikel 36", der die
Zusammenarbeit im Bereich Justiz koordiniert, eingebracht und sieht
die Einführung der Rasterfahndung - computergestützte Auswertung von
Informationen nach bestimmten Profilen - auf europäischer Ebene vor.
In der vierseitigen "Notiz" der deutschen Delegation werden zunächst
Vorgehensweise und Regelungen bei der Rasterfahndung in Deutschland
vorgestellt:
"Das deutsche System der Rasterfahndung wurde zuerst in den siebziger
Jahren zur Fahndung nach RAF-Terroristen eingesetzt und zuletzt
wieder eingeführt, um nach Verdächtigen in Zusammenhang mit den
Anschlägen vom 11.September, sogenannten "Schläfern", zu suchen.
In einer ersten Phase werden bei einer Rasterfahndung individuelle
Merkmale "bekannter Täter" identifiziert, auf der Basis verfügbarer
Informationen über ihre persönlichen Chrakteristika und typisches
Verhalten. Diese werden dann zu einem Gesamtbild zusammengesetzt -
das Profil.
In der nächsten Phase werden ausgewählte Datentypen, gespeichert von
öffentlichen und privaten Organisationen, mit Hilfe von Computern auf
Basis des erarbeiteten Profils durchsucht. Zu den verwendeten Daten
können z.B. Informationen von Arbeitgebern, Telefon-, Strom- und
Gasfirmen oder Anwohnermeldeämtern zählen.
Der computergestützte Vorgang führt zu einer Liste von Personen,
deren Profil mit den zuvor identifizierten Eigenschaften
übereinstimmt. "Die so identifizierten Personen werden dann von der
Polizei gründlich überprüft, um herauszufinden, ob sie zu möglichen
Tätern zählen oder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
darstellen," stellte die deutsche Delegation fest.
Laut der deutschen Abordnung, "sind computergestützte Suchen nach
Täterprofilen ein legitimes und notwendiges Werkzeug sowohl für die
Zwecke der Strafverfolgung als auch im Kampf gegen internationalen
Terrorismus." Rasterfahndung könne jedoch noch weit effizienter sein,
wenn sie von allen EU-Mitgliedstaaten betrieben werde, heißt es in
der deutschen Stellungnahme, da davon ausgegangen wird, dass
Mitglieder und Unterstützer terroristischer Gruppen sich in ganz
Europa bewegten.
Die deutsche Delegation möchte nun von ihren Partnern wissen, ob es
bereits nationale Gesetzgebungen gibt, die sich auf ähnliche Methoden
der computergestützten Profil-Suche beziehen und ob es irgendwelche
Hindernisse gäbe, solche Gesetze einzuführen. Die letzte Frage
lautet: "Welche Anforderungen sollte man in Betracht ziehen, um eine
vereinheitlichte Prozedur in ganz Europa zu ermöglichen?"
Zuvor hatte Deutschland bereits vorgeschlagen, für den Kampf gegen
Terrorismus Geheimdiensten und Strafverfolgern Zugang zu allen
europäischen Datenbanken zu geben, vom Schengen Informationssystem,
über die Europol-Datenbank bis hin zur Eurodac-Datenbank und der
Visa-Datenbank (deren Einführung demnächst bevorsteht). Auch diese
Datenbank sollten für die Suche nach Terrorsiten automatisch
durchsuchbar sein.
Die Rasterfahndung war in Deutschland in einigen Bundesländern,
namentlich Berlin, Hessen und NRW ganz oder teilweise  für unzulässig
erklärt worden. Ende März  enthüllte Telepolis, dass die
Rasterfahndung in Berlin weiter geführt wird, insofern durch sie
gewonnene Daten benutzt wurden, um über die so erfassten Personen
weitere Ermittlungen vorzunehmen.
 "Vorschlag der deutschen Delegation, Council of the European Union,
8.März 2002 Enfopol 27" (Originaldokument als PDF-Datei)
Übersetzung aus dem Englischen: Armin Medosch

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