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[infowar.de] EU/EP: Eindeutige Definition von Cyberkriminalität erforderlich
Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13259/1.html
Eindeutige Definition von Cyberkriminalität erforderlich
Jelle van Buuren 16.09.2002
Abgeodneter des Europäischen Parlaments warnt vor dem Vorschlag der
EU-Kommission
Die europäische Harmonisierungder Straftatbestände des Hackens und
anderer Formen von Computerdelikten dürfe nicht zur Kriminalisierung
von digitalen Formen des zivilen Widerstands führen, so der
EU-Abgeordneten Marco Cappato (Radikale Partei, Italien) in seinem
[1]Kommentar über den [2]Vorschlag der Europäischen Kommission.
Die Europäische Kommission will für das Hacken in Computersysteme eine
Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr. Wenn ein Hacker Teil einer
kriminellen Vereinigung ist oder die Tat beabsichtigt hat, "einen
substanziellen wirtschaftlichen Schaden? oder einen "substanziellen
Schaden? an einer wichtigen Infrastruktur zu verursachen, soll die
Gefängnisstrafe nicht unter vier Jahre betragen.
Für Cappato sind die von der EU-Kommission vorgechlagenen Definitionen
zu ungenau. Er fürchtet, dass auch digitale Formen des zivilen
Widerstands kriminalisiert werden könnten: "Es ist eine deutliche
Unterscheidung einerseits zwischen Online-Formen von politischen
Aktivitäten, zivilem Widerstand, Demonstrationen und Aktivitäten mit
geringen oder keinen Folgen notwendig, die teilweise auch als 'Hacken'
bezeichnet werden können, und andererseits dem 'Cracken', einer
gewaltsamen Handlung, die nur gegen Eigentum, sondern auch gegen
leibhaftige Personen ausgerichtet sind?.
Cappato verweist auf den Sachverhalt, dass ziviler Widerstand ein
wichtiges und notwendiges Mittel der legitimen Opposition sein kann:
"Es ist nicht hinzunehmen, Mitgliedsstaaten zu verpflichten,
Aktivitäten als Straftaten zu ahnden, die als Beiträge zum öffentlichen
Wohl betrachtet werden müssen, auch wenn sie unter den Begriff von
"Angriffen gegen Informationssysteme? fallen. Beispielsweise
Handlungen, mit denen Zensur und Fehlinformation bekämpft werden, die
eine Störung oder Sabotage der Mittel beinhalten, mit denen Individuen
oder ganze Nationen unterdrückt werden.?
Cappato fordert überdies, dass der Vorschlag explizit auf die
grundlegenden Rechte und Freiheien hinweisen muss. Die
EU-Mitgliedsstaaten sollten auch die Möglichkeit besitzen, bestimmte
Formen des politischen Hackens oder des Hackens ohne großen Schaden von
der Kriminalisierung in ihren nationalen Gesetzen auszuschließen.
Bürgerrechtsgruppen hatten schon zuvor vor den Folgen des Vorschlags
der EU-Kommission gewarnt. Sie verwiesen darauf, dass sich die
Sicherheit der Netzwerke oft in einem solch schlechten Zustand
befindet, dass Internetbenutzer leicht unerwartet und unbeabsichtigt
auf verbotene Webseiten geraten können. Die EU-Kommission will hingegen
das Hacken in ein gesichertes Informationsnetzwerk unabhängig von den
Absichten unter Strafe stellen. Cappato warnt auch vor diesem Ansatz
der Kommission: "Es muss sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung
sich gegen die Straftat richtet ? unabhängig davon, ob es sich um einen
terroristischen Anschlag, Diebstahl, Verletzung der Privatsphäre,
Vandalismus oder eine Straftat handelt -, aber nicht gegen die Mittel,
mit der sie durchgeführt wird.?
Links
[1]
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/itre/20020826/474190en.pd
f
[2]
http://www.europa.eu.int/eur-lex/en/com/pdf/2002/com2002_0173en01.pdf
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