Suche innerhalb des Archivs / Search the Archive All words Any words

[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[infowar.de] EU/EP: Eindeutige Definition von Cyberkriminalität erforderlich



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
-------------------------------------------------------------

http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13259/1.html 

 Eindeutige Definition von Cyberkriminalität erforderlich
 
 Jelle van Buuren   16.09.2002 
 
 Abgeodneter des Europäischen Parlaments warnt vor dem Vorschlag der 
EU-Kommission 
 
 Die europäische Harmonisierungder Straftatbestände des Hackens und 
anderer Formen von Computerdelikten dürfe nicht zur Kriminalisierung 
von digitalen Formen des zivilen Widerstands führen, so der 
EU-Abgeordneten Marco Cappato (Radikale Partei, Italien) in seinem 
[1]Kommentar über den [2]Vorschlag der Europäischen Kommission. 
 
 Die Europäische Kommission will für das Hacken in Computersysteme eine 
Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr. Wenn ein Hacker Teil einer 
kriminellen Vereinigung ist oder die Tat beabsichtigt hat, "einen 
substanziellen wirtschaftlichen Schaden? oder einen "substanziellen 
Schaden? an einer wichtigen Infrastruktur zu verursachen, soll die 
Gefängnisstrafe nicht unter vier Jahre betragen. 
 
 Für Cappato sind die von der EU-Kommission vorgechlagenen Definitionen 
zu ungenau. Er fürchtet, dass auch digitale Formen des zivilen 
Widerstands kriminalisiert werden könnten: "Es ist eine deutliche 
Unterscheidung einerseits zwischen Online-Formen von politischen 
Aktivitäten, zivilem Widerstand, Demonstrationen und Aktivitäten mit 
geringen oder keinen Folgen notwendig, die teilweise auch als 'Hacken' 
bezeichnet werden können, und andererseits dem 'Cracken', einer 
gewaltsamen Handlung, die nur gegen Eigentum, sondern auch gegen 
leibhaftige Personen ausgerichtet sind?. 
 
 Cappato verweist auf den Sachverhalt, dass ziviler Widerstand ein 
wichtiges und notwendiges Mittel der legitimen Opposition sein kann: 
"Es ist nicht hinzunehmen, Mitgliedsstaaten zu verpflichten, 
Aktivitäten als Straftaten zu ahnden, die als Beiträge zum öffentlichen 
Wohl betrachtet werden müssen, auch wenn sie unter den Begriff von 
"Angriffen gegen Informationssysteme? fallen. Beispielsweise 
Handlungen, mit denen Zensur und Fehlinformation bekämpft werden, die 
eine Störung oder Sabotage der Mittel beinhalten, mit denen Individuen 
oder ganze Nationen unterdrückt werden.? 
 
 Cappato fordert überdies, dass der Vorschlag explizit auf die 
grundlegenden Rechte und Freiheien hinweisen muss. Die 
EU-Mitgliedsstaaten sollten auch die Möglichkeit besitzen, bestimmte 
Formen des politischen Hackens oder des Hackens ohne großen Schaden von 
der Kriminalisierung in ihren nationalen Gesetzen auszuschließen. 
 
 Bürgerrechtsgruppen hatten schon zuvor vor den Folgen des Vorschlags 
der EU-Kommission gewarnt. Sie verwiesen darauf, dass sich die 
Sicherheit der Netzwerke oft in einem solch schlechten Zustand 
befindet, dass Internetbenutzer leicht unerwartet und unbeabsichtigt 
auf verbotene Webseiten geraten können. Die EU-Kommission will hingegen 
das Hacken in ein gesichertes Informationsnetzwerk unabhängig von den 
Absichten unter Strafe stellen. Cappato warnt auch vor diesem Ansatz 
der Kommission: "Es muss sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung 
sich gegen die Straftat richtet ? unabhängig davon, ob es sich um einen 
terroristischen Anschlag, Diebstahl, Verletzung der Privatsphäre, 
Vandalismus oder eine Straftat handelt -, aber nicht gegen die Mittel, 
mit der sie durchgeführt wird.? 
 
 Links 
 
 [1] 
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/itre/20020826/474190en.pd
f
 [2] 
http://www.europa.eu.int/eur-lex/en/com/pdf/2002/com2002_0173en01.pdf

---------------------------------------------------------------
Liste verlassen: 
Mail an infowar -
 de-request -!
- infopeace -
 de mit "unsubscribe" im Text.