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[infowar.de] Re: Australien: "Cyber-Verwundbarkeiten bekommen zu wenig Aufmerksamkeit" (jetzt richtig kodiert hoffentlich)



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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>   In .de: Manchen Betreibern schon. Banken und oeffentlich gehandelte
> Unternehmen haben auflagen, die einen Schutz der IT und anderen
> Inrastrucktur des Unternehmens erzwingen und z.T. mit persöhnlicher
> Haftung der Geschäftsleitung belegen.

Es gibt in der Tat gesetzliche Regelungen in D, die Unternehmen zu 
gewissen IT-Sicherungsmaßnahmen zwingen. Diese sind aber nicht von der 
Infrastrukturdebatte aus inspiriert, sondern zielen auf andere 
Schutzgüter: Aktionärssicherheit (KonTraG), Datenschutz (BDSG), HGB 
verpflichtet auch GmbH-Geschäftsführer, soweit ich mich erinnere, indirekt 
auch zu irgendwelchen Maßnahmen. 


KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Seit 1. Mai 1998 gelten für alle Kapitalgesellschaften, börsen- und 
amtlich notierten Aktiengesellschaften zahlreiche Vorschriften zur 
besseren Kontrolle und Transparenz im Unternehmen. 
Hierdurch entstehen für den Vorstand neue gesetzliche Verpflichtungen: 
1.      Die Berichtspflicht an den Aufsichtsrat über die künftige 
Geschäftspolitik (besonders Finanz-, Investitions- und Personalplanung) 
wird verstärkt. 
2.      Geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement müssen getroffen und ein 
Überwachungssystem muss eingerichtet werden, um Entwicklungen früh zu 
erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. 
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften bedarf es der Implementierung 
eines systematischen Risikomanagements im Unternehmen

Abschlussprüfer müssen Frühwarnsysteme in ihr Testat eingeziehen. 
Betroffen vom Gesetzt sind: 
       Alle Kapitalgesellschaften bzw. Unternehmen, die den Vorschriften 
für Kapitalgesellschaften unterliegen 
       Börsennotierte Aktiengesellschaften (amtlicher Handel, geregelter 
Markt, Neuer Markt) 
       Aktiengesellschaften, deren Aktien im amtlichen Handel notiert 
werden (?amtlich notierte AGs") 
       Gesellschaften, die einen Aufsichtsrat haben
Ziel ist der Nachweis der Risiko- und Sachgerechtigkeit der 
Geschäftsabläufe und der Zuverlässigkeit der erzeugten Ergebnisse.

Links
http://www.dud.de/


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