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[infowar.de] Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
http://www.ccc.de/press/releases/2006/20060925/
Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
25. September 2006 (presse -!
- ccc -
de)
Das Bundeskabinett hat am 20. September einen Regierungsentwurf zur
Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen.
[1] Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von
Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt
davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von
Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische
Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.
Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und
Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die
Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von
Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit
der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von
ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.
"Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen.
Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge
zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen", sagte
CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. "Die Vorstellungen des Gesetzgebers
zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen.
Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die
IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die
Idee, Crashtests zu verbieten", kommentierte der CCC-Sprecher.
Verboten werden sollen sogenannte 'Hackertools' und damit zugleich die
öffentliche Diskussion von Sicherheitslücken. Der allgemein akzeptierte
Standard zur Überprüfung der Sicherheit eines Systems ist es aber, dieses
mit Angriffswerkzeugen zu testen (sog. penetration testing), um die dabei
gefundenen Lücken schließen zu können.
Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der umstrittenen "Cybercrime
Convention" und ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden, die ohne
Hinzuziehung von Experten entstanden sind. Aus Sicht des CCC wird erneut
versucht, über den europäischen Umweg eine gesellschaftliche Debatte in
Deutschland über adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zur Handhabe von
IT-Risiken zu umgehen.
"Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender
Sachkenntnis", sagte Müller-Maguhn vom CCC. "Durch die Einschränkung der
Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird
das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht."
Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der
CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz.
Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das
unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt
behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.
Der CCC fordert deshalb statt der unsinnigen und kontraproduktiven neuen
Regelungen ein zeitgemässes Bundesdatenschutzgesetz mit einem harten
Strafkatalog für Datenverbrechen. Zusätzlich dazu sind weitgehende
Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen Firmen, die ihre persönliche
Daten ungenehmigt weitergeben oder unsicher verarbeiten und lagern
erforderlich.
"Es muss endlich Rechtssicherheit in der riesigen Grauzone des Datenbasars
geschaffen werden. Derzeit verarbeiten und verkaufen internationale
Datendealer-Ringe und skrupellose Unternehmen weitgehend ungestört ganz
persönliche Daten deutscher Bürger. Hier sind auch eine Vielzahl von
Datenlecks in privatisierten Staatsbetrieben und bei
Public-Private-Partnerschaften zu schließen", fasste Müller-Maguhn zusammen.
[1] [Externer Link]http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf
Forderungen
* 1. Beschränkung des Besitzverbots nach §202c StGBE auf unmittelbar
kriminelle Aktivitäten
* 2. Klarstellung der Forschungsfreiheit im Computer-Sicherheitsbereich
* 3. Beschränkung des Schutzbereiches von Datenspionage auf besonders
gesicherte Daten (§202b StGBE)
* 4. Klarstellende Engerfassung des Verbotes des Abfangens von
elektromagnetischen Abstrahlungen
* 5. Einführung eines "Tätige Reue" Tatbestandes für Computereinbrüche
* 6. Beibehaltung des Strafantragserfordernis (§ 205 StGBE)
* 7. Umfassende Novelierung des BDSG zur Erfassung moderner
Datenverbrechen mit deutlicher Strafverschärfung
* 8. Einführung von weitgehenden Schadenersatzansprüchen für von
Datenverbrechen Betroffene
Für Rückfragen zu dieser Meldung steht das Presseteam des CCC unter
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