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[infowar.de] (Fwd) GBA: Anschlusserklärung an Nr. 41 Ermittlungsrichter des



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Datum:   	Wed, 11 Oct 2006 16:17:02 +0200


GBA: Anschlusserklärung an Nr. 41 Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs ordnet Untersuchungshaft gegen irakischen
Staatsangehörigen an

   Karlsruhe (ots) - Nr. 42

   Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (11.
Oktober 2006) dem

   36 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen Ibrahim R.

   den Haftbefehl vom 28. September 2006 wegen des Verdachts der
Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b
Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) eröffnet und auf Antrag der
Bundesanwaltschaft die Untersuchungshaft angeordnet.

   Ibrahim R. war gestern in der Nähe von Osnabrück auf Grund eines
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
festgenommen worden (siehe Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft
vom 10. Oktober 2006, Nr. 41; abrufbar im Internet unter
www.generalbundesanwalt.de/Aktuelles/Pressemitteilungen2006).

   Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit dem 24. September
2005 von seinem Wohnsitz aus in mindestens 28 Fällen eine
terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben. Hierzu
verbreitete er Audio- und Videobotschaften der Rädelsführer der
ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaeda und Al Qaeda im
Zweistromland weltweit über das Internet. Dadurch unterstützte er
diese Vereinigungen in ihren terroristischen Aktivitäten und
Zielsetzungen.

   Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergibt sich im
Wesentlichen aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und den bei
der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten sichergestellten
Beweismitteln.

   Der zuständige Abteilungsleiter, Herr Bundesanwalt b. BGH Rainer
Griesbaum, wird

   morgen, 12. Oktober 2006, um 13.00 Uhr
im Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft
Karlsruhe, Brauerstraße 30

   Medienvertretern für ein Statement zur Verfügung stehen.

   Alle Medienvertreter, einschließlich der Mitglieder der
Justizpressekonferenz, werden gebeten, sich schriftlich bei der
Pressestelle des Generalbundesanwalts unter der Fax-Nr. 0721/8191-492
oder per E-Mail (pressestelle -!
- gba -
 bund -
 de) zu akkreditieren. Mit
Ausnahme der Mitglieder der Justizpressekonferenz sind hierzu auch
die Angaben der Personalausweisnummer und des Geburtsdatums
erforderlich.
Einlass wird nur gegen Vorlage des Presseausweises und
Personalausweises gestattet. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind
zugelassen.


ots Originaltext: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=14981

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frank Wallenta
Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/8191 410
Fax: 0721/8191 492
E-Mail: pressestelle -!
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http://www.generalbundesanwalt.de/
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Mit freundlichen Gruessen

Oliver Benjamin Hemmerle



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Dr. Oliver Benjamin Hemmerle, M.A.
Postfach 120840
68059 Mannheim (Baden)
BR Deutschland / RF d'Allemagne / FR of Germany
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