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[infowar.de] Koalitionsvertrag ohne Sonderzeichen
Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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http://www.spd.de/servlet/PB/show/1023294/Koalitionsvertrag.pdf
Chapter on Security Policy and Arms Control:
IX. GERECHTE GLOBALISIERUNG DEUTSCHLAND IN EUROPA UND IN DER WELT
Außen- und Sicherheitspolitik
Deutschland ist in der Welt mit einer Vielzahl neuer Herausforderungen
konfrontiert. Die gerechte Gestaltung der Globalisierung, der Kampf gegen
den Terror und die Bewältigung regionaler Konflikte, bestimmen mit der
europäischen Integration und dem transatlantischen Verhältnis die deutsche
Außenpolitik. Nur durch internationale Zusammenarbeit können diese Aufgaben
gelöst werden.
Die Regierungskoalition bekennt sich daher ausdrücklich zu ihren
multilateralen Ver-pflichtungen im Rahmen internationaler Institutionen wie
den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO, der OSZE und dem
Europarat. Grundlagen für ihr außenpolitisches Handeln sind Beachtung des
Völkerrechts, Eintreten für Menschen-rechte, Dialogbereitschaft,
Krisenprävention, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Sie wird ihre
außenpolitischen Grundlinien freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen
Nachbarn, Pflege der transatlantischen Partnerschaft, Vertiefung und
Erweite-rung der Europäischen Union und die Förderung nachhaltiger
Entwicklung fortfüh-ren.
Im Rahmen der Globalisierungsgestaltung setzen wir uns weiterhin für
Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und für
Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Wir streben einen ökonomisch,
ökologisch und sozial gerechten Interessenausgleich aller Weltregionen an
und werden dabei unsere Zusammenar-beit mit den Ländern Afrikas, Asiens und
Lateinamerikas verstärken.
Unser gemeinsames Ziel ist, weltweit ein System globaler kooperativer
Sicherheit zu entwickeln, das allen Menschen ermöglicht, friedlich, frei
und ohne Not zu leben. Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.
Stärkung und Reform der Vereinten Nationen und multilateraler Strukturen
Bei der Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fällt
den Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung ist
entschlossen, als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats in den
Jahren 2003/2004 ihren Beitrag zur Wahrung des internationalen Friedens und
der Sicherheit zu leisten. Sie stützt sich dabei auf einen
Sicherheitsbegriff, der auch wirtschaftliche, menschenrechtliche und
entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. Die Bundesregierung hält
daran fest, dass ein europäischer Sitz im Sicherheitsrat wünschenswert
wäre. Sie wird die Aufnahme Deutschlands als ständiges Mitglied des
VN-Sicherheitsrats nur anstre-ben, wenn ein europäischer Sitz nicht
erreichbar scheint und gleichzeitig eine Sicherheitsrats-Reform unter dem
Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogen-heit abgeschlossen werden kann.
Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wird zu einer
nachhaltigen Stärkung der Vereinten Nationen führen. Die Bundesregierung
unterstützt und fördert den Prozess der Errichtung und Konsolidierung des
Internationalen Straf-gerichtshofs.
Die Bundesregierung bekennt sich zu den in der Millenniumserklärung der
Vereinten Nationen sowie zu den beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
in Johannesburg festgelegten Zielsetzungen.
Die OSZE ist die einzige gesamteuropäische Organisation mit einem
umfassenden Sicherheitsbegriff. Sie bietet auch eine Plattform für die
Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens. Wir werden uns dafür
einsetzen, das politische Profil der OSZE zu stärken und auf eine
angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der OSZE hinwirken.
Aus Sicht der Bundesregierung hat der Europarat eine Vorreiterrolle bei der
Schaf-fung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien und einer
europäischen Werte-gemeinschaft.
Transatlantische Beziehungen
Ein enges Verhältnis zu den USA, dem wichtigsten außereuropäischen Partner
Deutschlands, ist neben der europäischen Integration der zweite Pfeiler,
auf dem die Freiheit und die Demokratie Deutschlands aufgebaut ist. Die
freundschaftliche Beziehung zu den USA beruht auf gemeinsamen Werten und
gemeinsamen Interes-sen. Sie bleibt eine unverzichtbare Konstante der
deutschen Außenpolitik. Die Ver-tiefung des deutsch-amerikanischen und des
europäisch-amerikanischen Verhältnis-ses ist ein entscheidendes Ziel
unserer Politik.
Freiheit und Sicherheit, für die die atlantischen Partner gemeinsam
eintreten, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine friedliche
Bürgergesellschaft. In diesem Geist setzt sich die Bundesregierung für eine
Politik ein, die Verantwortung über-nimmt und zivile und demokratische
Gesellschaften in der Welt fördert.
NATO und NATO-Osterweiterung
Die Koalitionsparteien betrachten das Atlantische Bündnis als
unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas sowie
für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Friedensordnung. Die durch
die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika
bleibt eine der Vorrausetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent. Die
Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die NATO die notwendige
Anpassung an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld konsequent
fortsetzt und ihre Bedeutung für die europäische Sicherheit erhält. Die
Bundesregierung verfolgt das Ziel, auf dem bevorstehenden NATO-Gipfel in
Prag im Konsens einen möglichst großen Kreis von Staaten zur Mitgliedschaft
im Bündnis einladen zu können.
Russland/Osteuropa
Wir wollen die Erweiterung der Europäischen Union und der NATO zur
Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarn im Osten nutzen.
In der Europäischen Union, im Atlantischen Bündnis und im G8-Kreis streben
wir den Ausbau einer belastbaren und dauerhaften Sicherheitspartnerschaft
mit Russland an.
Zugleich wollen wir die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Zusammenarbeit unterstützen, die zum Erfolg der demokratischen,
rechtsstaatlichen und sozialen Reformen beiträgt.
Wir wollen die Beziehungen zu einer unabhängigen Ukraine auf der Grundlage
gemeinsamer Werte fortentwickeln, die Reformpolitik unterstützen, die
Entwicklung der Zivilgesellschaft fördern und dabei helfen, die Demokratie
fester zu verankern.
Zivile Krisenprävention
Zivile Krisenprävention und Konfliktbewältigung bleiben für die
Bundesregierung Eckpfeiler ihrer internationalen Stabilitäts- und
Friedenspolitik. Die Stärkung der Zivilgesellschaften und der
friedensbereiten Kräfte in Konfliktregionen ist dabei ein elementarer
Bestandteil jeglicher Konfliktprävention und Krisenbewältigung.
Die Bundesregierung wird die Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen
Konflikt-bearbeitung weiter ausbauen und die Friedensforschung sowie die
deutsche Hand-lungsfähigkeit im Rahmen internationaler Friedenseinsätze
stärken. Sie wird das jüngst gegründete "Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze" zu einer vollwertigen Entsendeorganisation ausbauen. Um
zivilgesellschaftliche und lokale Friedens-bemühungen in Konfliktregionen
wirksamer werden zu lassen, wird die Bundesregie-rung den erfolgreich
gestarteten Zivilen Friedensdienst sowie das im Jahre 2000 begründete
Förderungsprogramm zur Krisenprävention und Unterstützung
zivilge-sellschaftlicher Friedensbemühungen in Konfliktregionen weiter
ausbauen. Die Bundesregierung wird einen ressortübergreifenden Aktionsplan
zur "Zivilen Krisen-prävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung"
erarbeiten.
Kampf gegen den Terrorismus
Deutschland hat sich nach dem 11. September 2001 entschlossen gemeinsam mit
unseren europäischen Partnern an die Seite der USA gestellt. Unsere
Solidarität im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt fort.
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hält an. Seine
Bekämpfung ist primär eine politische Aufgabe. Wir sind entschlossen, den
Kampf gegen den inter-nationalen Terrorismus im Rahmen der weltweiten
Koalition fortzuführen und wo erforderlich zu intensivieren. Die Wahrung
der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Standards muss gewährleistet sein.
Die Bundesregierung hat eigene Initiativen zu einer weltweiten Strategie
der globa-len, strukturellen Prävention gegen die terroristische
Herausforderung ergriffen. Oberste Priorität hat die Verfolgung der Täter
des 11. September. Gleichzeitig muss eine solche Strategie im Kampf gegen
den Terror ihren Schwerpunkt auf die Ent-schärfung und Lösung regionaler
Konflikte legen. In diesem Zusammenhang werden wir weiterhin eigene
Beiträge im Rahmen des Quartetts (UN, USA, EU, Russland) zur Beilegung des
Nahostkonflikts leisten.
Die Herausführung Afghanistans aus der Bürgerkriegskatastrophe und der
Aufbau eines demokratischen Staatswesens, das die eigene Bevölkerung
schützt, ist inter-national von großer Bedeutung.
Menschenrechte
Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale
Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und
Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche
Grundnormen sind unan-tastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft
gesetzt werden.
Um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu ahnden, setzt sich die
Bun-desregierung dafür ein, dass diese Thematik bei internationaler
Sicherheitszusam-menarbeit stärker berücksichtigt wird. Institutionell wird
sie die Stärkung des Euro-päischen Gerichtshofes für Menschenrechte in
Straßburg fordern.
Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass ausstehende Konventionen
und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende
Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die
Kinderrechtskonvention. Die Bun-desregierung wird ihr besonderes Augenmerk
auf die Durchsetzung von Frauen-rechten legen. Sie wird ihr Engagement in
diesem Bereich fortführen.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stellt die dritte Säule
deutscher Außen-politik dar. Sie leistet wichtige Beiträge zur
Intensivierung des internationalen kultu-rellen Dialogs auf allen Ebenen
und unterstützt so Menschenrechte und Demokratie. Die Bundesregierung wird
daher die Mittel ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungs-politik verstärkt
zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und zur Krisen-prävention
einsetzen. Das Programm Auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik bleibt eine
wichtige Grundlage internationaler Verständigung.
Trotz des in vielen Ländern starken Interesses an deutscher Sprache und
Kultur ist es nicht möglich, überall Goethe-Institute zu errichten. Wir
wollen daher Strukturen finden, auch dort die deutsche Kultur zu
repräsentieren, wo dies nicht durch Goethe-Institute geleistet werden kann.
Bundeswehr und internationale Einsätze
Die Bundeswehr sichert gemeinsam mit den Streitkräften anderer Nationen den
Friedensprozess in Afghanistan.
Auch im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM beteiligt sich die
Bundes-wehr an den militärischen Maßnahmen der internationalen
Anti-Terror-Koalition. Ihr Beitrag macht deutlich, dass sich Deutschland
der internationalen Verantwortung seinem Gewicht in Europa und der
Atlantischen Allianz entsprechend stellt und die Zusage seiner Solidarität
mit den Vereinigten Staaten im Kampf gegen den internati-onalen Terrorismus
einlöst.
Soldaten der Bundeswehr wirken mit in den VN-Beobachtermissionen und der
inter-nationalen Rüstungskontrolle. Schwerpunkt des deutschen militärischen
Engage-ments in internationalen Friedenseinsätzen bleibt auch nach dem
Einschnitt des 11. September 2001 der Balkan. Dort sind derzeit rund 7000
Bundeswehrangehörige eingesetzt. Im Rahmen der SFOR in Bosnien und
Herzegowina, der KFOR im Kosovo und der Task Force FOX in Mazedonien dienen
sie der Gewalteindämmung und -verhütung. Zusammen mit Polizisten und
zivilen Kräften tragen sie dazu bei, dass die Menschen in diesem Teil
Europas nach Jahren der Gewalt und der Zerstö-rung eine Perspektive für
eine friedliche Zukunft haben.
Wir werden die umfassende Reform der Bundeswehr fortsetzen und wo
erforder-lich konsequent weiterentwickeln. Aufgaben, Struktur, Ausrüstung
und Mittel der Bundeswehr werden wieder in ein ausgewogenes Verhältnis
gebracht.
Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr wird ganz wesentlich durch die
sicherheitspolitischen Entwicklungen und den Wandel der Bundeswehr zu einer
Armee im Einsatz bestimmt. Aufgaben der Bundeswehr sind Landes- und
Bündnis-verteidigung und internationale Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen
einschließlich humanitärer Einsätze und Evakuie-rungen. Dafür sind moderne,
gut ausgerüstete und schnell verfügbare Einsatzkräfte erforderlich. Ihre
Modernisierung muss die europäischen integrierten Fähigkeiten in der NATO
und in der EU stärken.
Die Gewichtung dieser Aufgaben hat grundlegenden Charakter für die künftige
Rolle und die materielle Ausstattung der Bundeswehr. Die mittelfristige
Finanzplanung bleibt die Grundlage für die Planungen der Bundeswehr.
Um diese Planungsvorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Bundeswehr
effizient zu modernisieren, wird die Bundesregierung die
Beschaffungsplanung, die materielle Ausstattung und den Personalumfang der
Bundeswehr fortlaufend den künftigen Anforderungen anpassen. Hierbei werden
die Vorschläge der Kommission "Gemein-same Sicherheit und Zukunft der
Bundeswehr" (Weizsäcker-Kommission) die Richt-schnur bilden. Nach der
weitgehenden Umsetzung der im Jahr 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform,
aber noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode, muss erneut
überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der
Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen
und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.
Die veränderten Bedingungen der Bundeswehr erfordern eine Weiterentwicklung
der Inneren Führung, politischen Bildung und Traditionspflege in der
Bundeswehr. Der Frauenanteil in der Bundeswehr und in Friedenseinsätzen
soll schrittweise erhöht werden.
Die parlamentarische Kontrolle von Spezialeinsätzen wird gewährleistet.
Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung
der militä-rischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort
Kyritz/Ruppiner Heide.
Abrüstung und Rüstungskontrolle
Multilaterale, vertraglich gestützte Abrüstung, Rüstungskontrolle und eine
konse-quente Nichtverbreitungspolitik sind integraler Bestandteil deutscher
Außen- und Sicherheitspolitik. Ihre Weiterentwicklung und Implementierung
sowie die Förderung präventiver Rüstungskontrolle etwa im Bereich neuer
Technologien ist von zentraler Bedeutung für eine präventiv orientierte
Friedenspolitik. Europa muss dabei künftig eine Vorreiterrolle übernehmen.
Die Bundesregierung hält an dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller
Massen-vernichtungswaffen fest und beteiligt sich an den Initiativen zur
Umsetzung dieses Ziels. Die Bundesregierung wird sich weiter für die
nukleare Abrüstung und für die Stärkung des internationalen
Nichtverbreitungsregimes einsetzen.
Die Bundesregierung wird insbesondere alles tun, damit der nukleare
Nichtverbrei-tungsvertrag weiter gestärkt wird, der Vertrag über einen
umfassenden nuklearen Teststopp in Kraft tritt, das
Chemiewaffenübereinkommen implementiert wird und das B-Waffenübereinkommen
verifiziert werden kann.
Die Bundesregierung wird sich nachdrücklich für eine Überwindung des
Stillstands in der Abrüstungskonferenz und die umgehende Aufnahme von
Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für
Waffenzwecke einsetzen. Die Hilfe bei der Sicherung und Beseitigung
vorhandener Massenvernichtungsmittel in Russland wird einen weiteren
Schwerpunkt bilden.
Die Bundesregierung wird die Ratifizierung des angepassten KSE-Vertrages
unver-züglich einleiten, wenn die Voraussetzungen hierfür auf russischer
Seite geschaffen worden sind.
Die Bundesregierung wird sich bemühen, wieder zu einer
Luftbeobachtungskapazität zur Umsetzung des Vertrages über den Offenen
Himmel beizutragen. Wir treten für Verhandlungen zum Verbot der
Stationierung von Waffen im Weltraum ein.
Die Bundesregierung wird sich weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von
kleinen und leichten Kriegswaffen einsetzen. Deshalb wird die
Bundesregierung Initiativen zur Begrenzung des Kleinwaffenexports ergreifen
und regionale Rüstungskontroll-übereinkünfte außerhalb Europas aktiv fördern.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die humanitäre Rüstungskontrolle
bei Landminen mit dem Ziel der weltweiten Ächtung aller Landminen, die die
zivile Bevölkerung gefährden, weiterentwickeln und Initiativen zur Stärkung
der humanitä-ren Minenräumung ergreifen.
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft gemeinsam mit Kommunen und Ländern
an der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften arbeiten.
Rüstungsexportkontrolle
Die Bundesregierung setzt ihre restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik
auf der Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.1.2000 fort.
Notwendigkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung der
Genehmigungsvoraussetzungen in den ein-schlägigen Exportvorschriften werden
geprüft. Zugleich tritt sie für eine weitere Euro-päisierung dieser
restriktiven Rüstungsexportpolitik und die rechtliche Verbindlichkeit des
EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ein.
Beim Rüstungsexportbericht wird angestrebt, die Transparenz zu erhöhen. Die
Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass der
Begrenzung des Handels mit überschüssigen Waffen mehr Bedeutung zugewiesen
wird.
Europäischer Einigungsprozess
Wir wollen den europäischen Einigungsprozess weiter vorantreiben. In den
Mittel-punkt unserer europäischen Politik stellen wir die Erweiterung und
weitere Vertiefung der Europäischen Union. Dabei wird auch in Zukunft der
deutsch-französischen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zukommen, da beide
Länder aus einer gemein-samen Verantwortung heraus immer wieder wichtige
Impulse für die europäische Einigung gegeben haben. Der 40. Jahrestag des
Elysée-Vertrags wird die Gelegen-heit bieten, die europäische Integration
mit gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlägen weiter voranzubringen.
Erweiterung und Vertiefung
Wir sind entschlossen, die großen Chancen, die für Deutschland in der
Erweiterung der Europäischen Union liegen, zu nutzen. Die Bundesregierung
steht zu den Erweiterungsbeschlüssen des Europäischen Rates und wird die
Beitrittsverhand-lungen im vereinbarten Zeitplan zum Abschluss bringen, so
dass bis zu zehn neue Mitgliedstaaten im Jahre 2004 als vollwertige
Mitglieder an den Wahlen zum Europäi-schen Parlament teilnehmen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine europäische Verfassung ein und
unterstützt den von ihr initiierten Konventsprozess. Die Reformen müssen
auf eine stärkere Demokratisierung der EU, die Sicherung der
Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer erweiterten EU
und eine Fortentwicklung des europäischen Gesellschaftsmodells zielen. Die
erweiterte Union muss politisch führbar bleiben. Notwendig ist eine klarere
Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten und eine klarere Gewaltenteilung auf europäischer Ebene.
Bei der Weiterentwicklung der EU darf jedoch der bereits erreichte
Integrationsstand bei den Institutionen, beim Binnenmarkt, bei der
Wirtschafts- und Währungsunion und bei der Rechtsangleichung nicht in Frage
gestellt werden.
Die Grundrechtscharta soll rechtsverbindlicher und einklagbarer Bestandteil
der Verfassung werden. Die Europäische Kommission muss zu einer starken,
politisch verantwortlichen Exekutive ausgebaut werden. Der Präsident der
Kommission sollte vom Europäischen Parlament gewählt werden. Das
Europäische Parlament muss durch die Ausweitung des
Mitentscheidungsverfahrens und seiner Budgetrechte gestärkt werden. Die
Handlungsfähigkeit der erweiterten EU wird nur zu sichern sein, wenn der
Ministerrat grundsätzlich mit Mehrheit entscheidet.
Europäische Außen- und Sicherheitspolitik
Die Europäische Union muss ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen.
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sollten
Entschei-dungen grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.
Die Außenpolitiken der EU und der Mitgliedstaaten müssen besser verzahnt
werden. Die Ämter des Kommissars für die Außenbeziehungen und des Hohen
Repräsentanten für die GASP sollten von einer Person ausgeübt werden.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen eines erweiterten
Sicherheitsverständ-nisses für eine ausgewogene Entwicklung von zivilen und
militärischen Fähigkeiten ein. Die GASP muss sich auf einen
leistungsfähigen europäischen diplomatischen Dienst abstützen können.
Wir wollen die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer
Europäi-schen Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) fortentwickeln.
Dies umfasst verstärkte Integration bei Streitkräften und Rüstung
einschließlich der Bündelung von Fähigkeiten und Arbeitsteilung mit dem
Ziel integrierter, mit der NATO interoperabler Streitkräfte, eine
europäische Rüstungskooperation sowie die Einführung der ver-stärkten
Zusammenarbeit für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
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