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[infowar.de] Koalitionsvertrag ohne Sonderzeichen



Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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http://www.spd.de/servlet/PB/show/1023294/Koalitionsvertrag.pdf

Chapter on Security Policy and Arms Control:

IX. GERECHTE GLOBALISIERUNG  DEUTSCHLAND IN EUROPA UND IN DER WELT

Außen- und Sicherheitspolitik

Deutschland ist in der Welt mit einer Vielzahl neuer Herausforderungen 
konfrontiert. Die gerechte Gestaltung der Globalisierung, der Kampf gegen 
den Terror und die Bewältigung regionaler Konflikte, bestimmen mit der 
europäischen Integration und dem transatlantischen Verhältnis die deutsche 
Außenpolitik. Nur durch internationale Zusammenarbeit können diese Aufgaben 
gelöst werden.

Die Regierungskoalition bekennt sich daher ausdrücklich zu ihren 
multilateralen Ver-pflichtungen im Rahmen internationaler Institutionen wie 
den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO, der OSZE und dem 
Europarat. Grundlagen für ihr außenpolitisches Handeln sind Beachtung des 
Völkerrechts, Eintreten für Menschen-rechte, Dialogbereitschaft, 
Krisenprävention, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Sie wird ihre 
außenpolitischen Grundlinien  freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen 
Nachbarn, Pflege der transatlantischen Partnerschaft, Vertiefung und 
Erweite-rung der Europäischen Union und die Förderung nachhaltiger 
Entwicklung  fortfüh-ren.

Im Rahmen der Globalisierungsgestaltung setzen wir uns weiterhin für 
Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und für 
Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Wir streben einen ökonomisch, 
ökologisch und sozial gerechten Interessenausgleich aller Weltregionen an 
und werden dabei unsere Zusammenar-beit mit den Ländern Afrikas, Asiens und 
Lateinamerikas verstärken.

Unser gemeinsames Ziel ist, weltweit ein System globaler kooperativer 
Sicherheit zu entwickeln, das allen Menschen ermöglicht, friedlich, frei 
und ohne Not zu leben. Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.

Stärkung und Reform der Vereinten Nationen und multilateraler Strukturen

Bei der Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fällt 
den Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung ist 
entschlossen, als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats in den 
Jahren 2003/2004 ihren Beitrag zur Wahrung des internationalen Friedens und 
der Sicherheit zu leisten. Sie stützt sich dabei auf einen 
Sicherheitsbegriff, der auch wirtschaftliche, menschenrechtliche und 
entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. Die Bundesregierung hält 
daran fest, dass ein europäischer Sitz im Sicherheitsrat wünschenswert 
wäre. Sie wird die Aufnahme Deutschlands als ständiges Mitglied des 
VN-Sicherheitsrats nur anstre-ben, wenn ein europäischer Sitz nicht 
erreichbar scheint und gleichzeitig eine Sicherheitsrats-Reform unter dem 
Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogen-heit abgeschlossen werden kann.

Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wird zu einer 
nachhaltigen Stärkung der Vereinten Nationen führen. Die Bundesregierung 
unterstützt und fördert den Prozess der Errichtung und Konsolidierung des 
Internationalen Straf-gerichtshofs.

Die Bundesregierung bekennt sich zu den in der Millenniumserklärung der 
Vereinten Nationen sowie zu den beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 
in Johannesburg festgelegten Zielsetzungen.

Die OSZE ist die einzige gesamteuropäische Organisation mit einem 
umfassenden Sicherheitsbegriff. Sie bietet auch eine Plattform für die 
Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens. Wir werden uns dafür 
einsetzen, das politische Profil der OSZE zu stärken und auf eine 
angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der OSZE hinwirken.

Aus Sicht der Bundesregierung hat der Europarat eine Vorreiterrolle bei der 
Schaf-fung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien und einer 
europäischen Werte-gemeinschaft.

Transatlantische Beziehungen

Ein enges Verhältnis zu den USA, dem wichtigsten außereuropäischen Partner 
Deutschlands, ist neben der europäischen Integration der zweite Pfeiler, 
auf dem die Freiheit und die Demokratie Deutschlands aufgebaut ist. Die 
freundschaftliche Beziehung zu den USA beruht auf gemeinsamen Werten und 
gemeinsamen Interes-sen. Sie bleibt eine unverzichtbare Konstante der 
deutschen Außenpolitik. Die Ver-tiefung des deutsch-amerikanischen und des 
europäisch-amerikanischen Verhältnis-ses ist ein entscheidendes Ziel 
unserer Politik.

Freiheit und Sicherheit, für die die atlantischen Partner gemeinsam 
eintreten, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine friedliche 
Bürgergesellschaft. In diesem Geist setzt sich die Bundesregierung für eine 
Politik ein, die Verantwortung über-nimmt und zivile und demokratische 
Gesellschaften in der Welt fördert.

NATO und NATO-Osterweiterung

Die Koalitionsparteien betrachten das Atlantische Bündnis als 
unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas sowie 
für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Friedensordnung. Die durch 
die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika 
bleibt eine der Vorrausetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent. Die 
Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die NATO die notwendige 
Anpassung an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld konsequent 
fortsetzt und ihre Bedeutung für die europäische Sicherheit erhält. Die 
Bundesregierung verfolgt das Ziel, auf dem bevorstehenden NATO-Gipfel in 
Prag im Konsens einen möglichst großen Kreis von Staaten zur Mitgliedschaft 
im Bündnis einladen zu können.

Russland/Osteuropa

Wir wollen die Erweiterung der Europäischen Union und der NATO zur 
Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarn im Osten nutzen.

In der Europäischen Union, im Atlantischen Bündnis und im G8-Kreis streben 
wir den Ausbau einer belastbaren und dauerhaften Sicherheitspartnerschaft 
mit Russland an.

Zugleich wollen wir die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche 
Zusammenarbeit unterstützen, die zum Erfolg der demokratischen, 
rechtsstaatlichen und sozialen Reformen beiträgt.

Wir wollen die Beziehungen zu einer unabhängigen Ukraine auf der Grundlage 
gemeinsamer Werte fortentwickeln, die Reformpolitik unterstützen, die 
Entwicklung der Zivilgesellschaft fördern und dabei helfen, die Demokratie 
fester zu verankern.

Zivile Krisenprävention

Zivile Krisenprävention und Konfliktbewältigung bleiben für die 
Bundesregierung Eckpfeiler ihrer internationalen Stabilitäts- und 
Friedenspolitik. Die Stärkung der Zivilgesellschaften und der 
friedensbereiten Kräfte in Konfliktregionen ist dabei ein elementarer 
Bestandteil jeglicher Konfliktprävention und Krisenbewältigung.

Die Bundesregierung wird die Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen 
Konflikt-bearbeitung weiter ausbauen und die Friedensforschung sowie die 
deutsche Hand-lungsfähigkeit im Rahmen internationaler Friedenseinsätze 
stärken. Sie wird das jüngst gegründete "Zentrum für Internationale 
Friedenseinsätze" zu einer vollwertigen Entsendeorganisation ausbauen. Um 
zivilgesellschaftliche und lokale Friedens-bemühungen in Konfliktregionen 
wirksamer werden zu lassen, wird die Bundesregie-rung den erfolgreich 
gestarteten Zivilen Friedensdienst sowie das im Jahre 2000 begründete 
Förderungsprogramm zur Krisenprävention und Unterstützung 
zivilge-sellschaftlicher Friedensbemühungen in Konfliktregionen weiter 
ausbauen. Die Bundesregierung wird einen ressortübergreifenden Aktionsplan 
zur "Zivilen Krisen-prävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" 
erarbeiten.

Kampf gegen den Terrorismus

Deutschland hat sich nach dem 11. September 2001 entschlossen gemeinsam mit 
unseren europäischen Partnern an die Seite der USA gestellt. Unsere 
Solidarität im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt fort.

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hält an. Seine 
Bekämpfung ist primär eine politische Aufgabe. Wir sind entschlossen, den 
Kampf gegen den inter-nationalen Terrorismus im Rahmen der weltweiten 
Koalition fortzuführen und wo erforderlich zu intensivieren. Die Wahrung 
der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Standards muss gewährleistet sein.

Die Bundesregierung hat eigene Initiativen zu einer weltweiten Strategie 
der globa-len, strukturellen Prävention gegen die terroristische 
Herausforderung ergriffen. Oberste Priorität hat die Verfolgung der Täter 
des 11. September. Gleichzeitig muss eine solche Strategie im Kampf gegen 
den Terror ihren Schwerpunkt auf die Ent-schärfung und Lösung regionaler 
Konflikte legen. In diesem Zusammenhang werden wir weiterhin eigene 
Beiträge im Rahmen des Quartetts (UN, USA, EU, Russland) zur Beilegung des 
Nahostkonflikts leisten.

Die Herausführung Afghanistans aus der Bürgerkriegskatastrophe und der 
Aufbau eines demokratischen Staatswesens, das die eigene Bevölkerung 
schützt, ist inter-national von großer Bedeutung.

Menschenrechte

Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale 
Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und 
Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche 
Grundnormen sind unan-tastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft 
gesetzt werden.

Um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu ahnden, setzt sich die 
Bun-desregierung dafür ein, dass diese Thematik bei internationaler 
Sicherheitszusam-menarbeit stärker berücksichtigt wird. Institutionell wird 
sie die Stärkung des Euro-päischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 
Straßburg fordern.

Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass ausstehende Konventionen 
und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende 
Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die 
Kinderrechtskonvention. Die Bun-desregierung wird ihr besonderes Augenmerk 
auf die Durchsetzung von Frauen-rechten legen. Sie wird ihr Engagement in 
diesem Bereich fortführen.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stellt die dritte Säule 
deutscher Außen-politik dar. Sie leistet wichtige Beiträge zur 
Intensivierung des internationalen kultu-rellen Dialogs auf allen Ebenen 
und unterstützt so Menschenrechte und Demokratie. Die Bundesregierung wird 
daher die Mittel ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungs-politik verstärkt 
zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und zur Krisen-prävention 
einsetzen. Das Programm Auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik bleibt eine 
wichtige Grundlage internationaler Verständigung.

Trotz des in vielen Ländern starken Interesses an deutscher Sprache und 
Kultur ist es nicht möglich, überall Goethe-Institute zu errichten. Wir 
wollen daher Strukturen finden, auch dort die deutsche Kultur zu 
repräsentieren, wo dies nicht durch Goethe-Institute geleistet werden kann.

Bundeswehr und internationale Einsätze

Die Bundeswehr sichert gemeinsam mit den Streitkräften anderer Nationen den 
Friedensprozess in Afghanistan.

Auch im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM beteiligt sich die 
Bundes-wehr an den militärischen Maßnahmen der internationalen 
Anti-Terror-Koalition. Ihr Beitrag macht deutlich, dass sich Deutschland 
der internationalen Verantwortung  seinem Gewicht in Europa und der 
Atlantischen Allianz entsprechend  stellt und die Zusage seiner Solidarität 
mit den Vereinigten Staaten im Kampf gegen den internati-onalen Terrorismus 
einlöst.

Soldaten der Bundeswehr wirken mit in den VN-Beobachtermissionen und der 
inter-nationalen Rüstungskontrolle. Schwerpunkt des deutschen militärischen 
Engage-ments in internationalen Friedenseinsätzen bleibt auch nach dem 
Einschnitt des 11. September 2001 der Balkan. Dort sind derzeit rund 7000 
Bundeswehrangehörige eingesetzt. Im Rahmen der SFOR in Bosnien und 
Herzegowina, der KFOR im Kosovo und der Task Force FOX in Mazedonien dienen 
sie der Gewalteindämmung und -verhütung. Zusammen mit Polizisten und 
zivilen Kräften tragen sie dazu bei, dass die Menschen in diesem Teil 
Europas nach Jahren der Gewalt und der Zerstö-rung eine Perspektive für 
eine friedliche Zukunft haben.

Wir werden die umfassende Reform der Bundeswehr fortsetzen und  wo 
erforder-lich  konsequent weiterentwickeln. Aufgaben, Struktur, Ausrüstung 
und Mittel der Bundeswehr werden wieder in ein ausgewogenes Verhältnis 
gebracht.

Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr wird ganz wesentlich durch die 
sicherheitspolitischen Entwicklungen und den Wandel der Bundeswehr zu einer 
Armee im Einsatz bestimmt. Aufgaben der Bundeswehr sind Landes- und 
Bündnis-verteidigung und internationale Konfliktverhütung und 
Krisenbewältigung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen 
einschließlich humanitärer Einsätze und Evakuie-rungen. Dafür sind moderne, 
gut ausgerüstete und schnell verfügbare Einsatzkräfte erforderlich. Ihre 
Modernisierung muss die europäischen integrierten Fähigkeiten in der NATO 
und in der EU stärken.

Die Gewichtung dieser Aufgaben hat grundlegenden Charakter für die künftige 
Rolle und die materielle Ausstattung der Bundeswehr. Die mittelfristige 
Finanzplanung bleibt die Grundlage für die Planungen der Bundeswehr.

Um diese Planungsvorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Bundeswehr 
effizient zu modernisieren, wird die Bundesregierung die 
Beschaffungsplanung, die materielle Ausstattung und den Personalumfang der 
Bundeswehr fortlaufend den künftigen Anforderungen anpassen. Hierbei werden 
die Vorschläge der Kommission "Gemein-same Sicherheit und Zukunft der 
Bundeswehr" (Weizsäcker-Kommission) die Richt-schnur bilden. Nach der 
weitgehenden Umsetzung der im Jahr 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform, 
aber noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode, muss erneut 
überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der 
Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen 
und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.

Die veränderten Bedingungen der Bundeswehr erfordern eine Weiterentwicklung 
der Inneren Führung, politischen Bildung und Traditionspflege in der 
Bundeswehr. Der Frauenanteil in der Bundeswehr und in Friedenseinsätzen 
soll schrittweise erhöht werden.

Die parlamentarische Kontrolle von Spezialeinsätzen wird gewährleistet.

Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung 
der militä-rischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort 
Kyritz/Ruppiner Heide.

Abrüstung und Rüstungskontrolle

Multilaterale, vertraglich gestützte Abrüstung, Rüstungskontrolle und eine 
konse-quente Nichtverbreitungspolitik sind integraler Bestandteil deutscher 
Außen- und Sicherheitspolitik. Ihre Weiterentwicklung und Implementierung 
sowie die Förderung präventiver Rüstungskontrolle  etwa im Bereich neuer 
Technologien  ist von zentraler Bedeutung für eine präventiv orientierte 
Friedenspolitik. Europa muss dabei künftig eine Vorreiterrolle übernehmen.

Die Bundesregierung hält an dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller 
Massen-vernichtungswaffen fest und beteiligt sich an den Initiativen zur 
Umsetzung dieses Ziels. Die Bundesregierung wird sich weiter für die 
nukleare Abrüstung und für die Stärkung des internationalen 
Nichtverbreitungsregimes einsetzen.

Die Bundesregierung wird insbesondere alles tun, damit der nukleare 
Nichtverbrei-tungsvertrag weiter gestärkt wird, der Vertrag über einen 
umfassenden nuklearen Teststopp in Kraft tritt, das 
Chemiewaffenübereinkommen implementiert wird und das B-Waffenübereinkommen 
verifiziert werden kann.

Die Bundesregierung wird sich nachdrücklich für eine Überwindung des 
Stillstands in der Abrüstungskonferenz und die umgehende Aufnahme von 
Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für 
Waffenzwecke einsetzen. Die Hilfe bei der Sicherung und Beseitigung 
vorhandener Massenvernichtungsmittel in Russland wird einen weiteren 
Schwerpunkt bilden.

Die Bundesregierung wird die Ratifizierung des angepassten KSE-Vertrages 
unver-züglich einleiten, wenn die Voraussetzungen hierfür auf russischer 
Seite geschaffen worden sind.

Die Bundesregierung wird sich bemühen, wieder zu einer 
Luftbeobachtungskapazität zur Umsetzung des Vertrages über den Offenen 
Himmel beizutragen. Wir treten für Verhandlungen zum Verbot der 
Stationierung von Waffen im Weltraum ein.

Die Bundesregierung wird sich weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von 
kleinen und leichten Kriegswaffen einsetzen. Deshalb wird die 
Bundesregierung Initiativen zur Begrenzung des Kleinwaffenexports ergreifen 
und regionale Rüstungskontroll-übereinkünfte außerhalb Europas aktiv fördern.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die humanitäre Rüstungskontrolle 
bei Landminen mit dem Ziel der weltweiten Ächtung aller Landminen, die die 
zivile Bevölkerung gefährden, weiterentwickeln und Initiativen zur Stärkung 
der humanitä-ren Minenräumung ergreifen.

Die Bundesregierung wird auch in Zukunft gemeinsam mit Kommunen und Ländern 
an der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften arbeiten.

Rüstungsexportkontrolle

Die Bundesregierung setzt ihre restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik 
auf der Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den 
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.1.2000 fort. 
Notwendigkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung der 
Genehmigungsvoraussetzungen in den ein-schlägigen Exportvorschriften werden 
geprüft. Zugleich tritt sie für eine weitere Euro-päisierung dieser 
restriktiven Rüstungsexportpolitik und die rechtliche Verbindlichkeit des 
EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ein.

Beim Rüstungsexportbericht wird angestrebt, die Transparenz zu erhöhen. Die 
Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass der 
Begrenzung des Handels mit überschüssigen Waffen mehr Bedeutung zugewiesen 
wird.

Europäischer Einigungsprozess

Wir wollen den europäischen Einigungsprozess weiter vorantreiben. In den 
Mittel-punkt unserer europäischen Politik stellen wir die Erweiterung und 
weitere Vertiefung der Europäischen Union. Dabei wird auch in Zukunft der 
deutsch-französischen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zukommen, da beide 
Länder aus einer gemein-samen Verantwortung heraus immer wieder wichtige 
Impulse für die europäische Einigung gegeben haben. Der 40. Jahrestag des 
Elysée-Vertrags wird die Gelegen-heit bieten, die europäische Integration 
mit gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlägen weiter voranzubringen.

Erweiterung und Vertiefung

Wir sind entschlossen, die großen Chancen, die für Deutschland in der 
Erweiterung der Europäischen Union liegen, zu nutzen. Die Bundesregierung 
steht zu den Erweiterungsbeschlüssen des Europäischen Rates und wird die 
Beitrittsverhand-lungen im vereinbarten Zeitplan zum Abschluss bringen, so 
dass bis zu zehn neue Mitgliedstaaten im Jahre 2004 als vollwertige 
Mitglieder an den Wahlen zum Europäi-schen Parlament teilnehmen.

Die Bundesregierung setzt sich für eine europäische Verfassung ein und 
unterstützt den von ihr initiierten Konventsprozess. Die Reformen müssen 
auf eine stärkere Demokratisierung der EU, die Sicherung der 
Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer erweiterten EU 
und eine Fortentwicklung des europäischen Gesellschaftsmodells zielen. Die 
erweiterte Union muss politisch führbar bleiben. Notwendig ist eine klarere 
Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren 
Mitgliedstaaten und eine klarere Gewaltenteilung auf europäischer Ebene. 
Bei der Weiterentwicklung der EU darf jedoch der bereits erreichte 
Integrationsstand bei den Institutionen, beim Binnenmarkt, bei der 
Wirtschafts- und Währungsunion und bei der Rechtsangleichung nicht in Frage 
gestellt werden.

Die Grundrechtscharta soll rechtsverbindlicher und einklagbarer Bestandteil 
der Verfassung werden. Die Europäische Kommission muss zu einer starken, 
politisch verantwortlichen Exekutive ausgebaut werden. Der Präsident der 
Kommission sollte vom Europäischen Parlament gewählt werden. Das 
Europäische Parlament muss durch die Ausweitung des 
Mitentscheidungsverfahrens und seiner Budgetrechte gestärkt werden. Die 
Handlungsfähigkeit der erweiterten EU wird nur zu sichern sein, wenn der 
Ministerrat grundsätzlich mit Mehrheit entscheidet.

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Die Europäische Union muss ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen. 
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sollten 
Entschei-dungen grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. 
Die Außenpolitiken der EU und der Mitgliedstaaten müssen besser verzahnt 
werden. Die Ämter des Kommissars für die Außenbeziehungen und des Hohen 
Repräsentanten für die GASP sollten von einer Person ausgeübt werden.

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen eines erweiterten 
Sicherheitsverständ-nisses für eine ausgewogene Entwicklung von zivilen und 
militärischen Fähigkeiten ein. Die GASP muss sich auf einen 
leistungsfähigen europäischen diplomatischen Dienst abstützen können.

Wir wollen die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer 
Europäi-schen Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) fortentwickeln. 
Dies umfasst verstärkte Integration bei Streitkräften und Rüstung 
einschließlich der Bündelung von Fähigkeiten und Arbeitsteilung mit dem 
Ziel integrierter, mit der NATO interoperabler Streitkräfte, eine 
europäische Rüstungskooperation sowie die Einführung der ver-stärkten 
Zusammenarbeit für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).


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